Wer aufgrund von Krankheit längere Zeit nicht arbeiten kann, bekommt nicht unendlich lange Lohnfortzahlungen vom Arbeitgeber. Stattdessen gibt es im deutschen Sozialsystem eine Alternative: Das Krankengeld der Krankenkassen. Alles zu den Voraussetzungen und zur Beantragung lesen Sie hier.
- Was ist das Krankengeld?
- Wer ist berechtigt, Krankengeld zu beziehen?
- Voraussetzungen
- Benötigte Dokumente
- So läuft die Beantragung von Krankengeld ab
- Wie hoch ist das Krankengeld von der Krankenkasse?
- Wohin wende ich mich bei Fragen zum Krankengeld in Deutschland?
- Den Lohn durch das Krankengeld ersetzen
- Häufig gestellte Fragen
Was ist das Krankengeld?
Krankengeld unterstützt Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig sind und daher keine Lohnzahlungen mehr bekommen. In den meisten Fällen geschieht das nach sechs Wochen der Krankheit, weil dann vom Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt mehr bezahlt werden muss. Ab diesem Zeitpunkt springen die gesetzlichen Krankenkassen ein.
Es gibt unter Umständen auch Krankengeld, wenn Ihr Kind krank ist oder Sie jemanden mit einer Behinderung im Krankenhaus unterstützen müssen. Nähere Informationen zum Kinderpflege-Krankengeld erhalten Sie hier.
Wer ist berechtigt, Krankengeld zu beziehen?
Grundsätzlich gibt es Krankengeld für Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I.
Wer in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung hat, kann im längeren Krankheitsfall grundsätzlich Krankenheld beziehen. Das gilt auch für Erkrankte, die in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Vorsorge-Einrichtungen sind.
Gut zu wissen: Werden Sie während des ersten Monats bei einer neuen Arbeitsstelle arbeitsunfähig, sind Sie ebenfalls Krankengeld berechtigt. Und auch Bezieher von Arbeitslosengeld können diese Beihilfe erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Selbstständige bekommen in folgender Höhe Krankengeld: Bei Selbstständigen kommt es auf ihre Versicherung an. Sie können sich mit oder ohne Krankengeldanspruch versichern. Haben Sie Anspruch, wird die Krankengeld Höhe genau wie bei Angestellten berechnet.
Voraussetzungen
Für das Krankenheld der Krankenkasse müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie arbeitsunfähig werden, gesetzlich versichert und haben innerhalb dieser Versicherung Anspruch auf Krankengeld.
- Sie sind wegen Ihrer Erkrankung arbeitsunfähig oder werden im Krankenhaus, in einer Reha oder einer Vorsorge-Einrichtung behandelt (jeweils auf Kosten der Kasse) und können daher nicht arbeiten.
- Ihre Erkrankung ist gleichbleibend oder ruft Folgeerscheinungen hervor oder bleibt bestehen und es tritt während der laufenden Arbeitsunfähigkeit noch eine weitere Erkrankung auf.
Außerdem ist wichtig:
- Sie sind nicht familienversichert.
- Sie nehmen nicht an beruflichen Reha-Leistungen oder zur Berufsfindung und Arbeitserprobung teil. Ausnahme: Sie haben Anspruch auf Übergangsgeld.
- Ihre Arbeitsstelle war kein Pflichtpraktikum (gültig für Menschen vor dem 30. Geburtstag)
- Sie studieren nicht. (Ausnahme: Sie befinden sich mindestens im 15. Semester oder sind über 30 Jahre alt.)
- Sie beziehen keine volle Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente oder Vollrente (Altersrente), kein Ruhegehal und kein versicherungspflichtiges Vorruhestandsgehalt.
- Sie beziehen kein Bürgergeld (zuvor bekannt als Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
Benötigte Dokumente
Sie benötigen für den Antrag auf Krankengeld in der Regel folgendes:
- Ärztliche Atteste zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit ab Beginn (elektronisch oder in Papierform)
- Nachweise zu Ihren Einkünften (diese beziehen die Krankenkassen jedoch in der Regel direkt von Ihrem Arbeitgeber, Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern)
So läuft die Beantragung von Krankengeld ab
Sie müssen Ihre Berufsunfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse melden
Das geschieht über einen der folgenden Wege:
- Ihr Arbeitgeber meldet an die Versicherung, dass Ihre Lohnauszahlung enden wird. In diesem Fall erhalten Sie automatisch einen Fragebogen zum Krankengeld per Post zugeschickt.
- Sie übermitteln Ihre Daten selbst an Ihre Krankenkasse, sobald absehbar ist, dass Sie diese Hilfe benötigen.
Anschlissend muss Ihr Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung an die Krankenkasse schicken.
Sobald diese Unterlagen von Ihrer Krankenkasse geprüft wurden, bekommen Sie Krankengeld. Sie müssen also keinen besonderen Antrag stellen.
Eine Meldung, die so früh wie möglich stattfindet, garantiert einen reibungslosen Übergang zwischen Lohnfortzahlung (Arbeitgeber) und dem Krankengeld (Krankenkasse). Der Antrag auf Krankengeld ist selbstverständlich kostenfrei.
Ab wann erhalte ich Krankengeld?
Wann beginnt die Auszahlung des Krankengelds? Zunächst: Sie haben Anspruch auf Krankengeld ab dem Tag, an dem Sie per Krankschreibung vom Arzt als arbeitsunfähig gelten oder an dem Ihre Behandlung beginnt, beispielsweise im Krankenhaus.
In der Realität erhalten die meisten Menschen diesen Lohnersatz, sobald sie länger als sechs Wochen aufgrund der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig sind. Zuvor springt nämlich der Arbeitgeber in den meisten Fällen ein und überweist Entgeltfortzahlungen.
Wie lange erhalte ich Krankengeld von der Krankenkasse?
Es gibt für dieselbe Krankheit eine Höchstdauer von 78 Monaten, in denen Sie Krankengeld beziehen können. Diese beziehen sich auf einen Zeitraum von drei Jahren.
Wie hoch ist das Krankengeld von der Krankenkasse?
Sie erhalten einen Großteil ihres vorherigen Einkommens als Krankengeld: 70 Prozent vom Brutto.
In die Berechnung fließen außerdem Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate mit ein, beispielsweise Weihnachtsgeld, und Ihr Alter und Familienstand: Bei Kinderlosen ab 23 gibt es einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.
Hierbei gibt es zwei Höchstgrenzen zu beachten:
- Sie können nicht mehr als 90% Ihres vorherigen Nettoeinkommens als Krankengeld erhalten.
- Die Angabe von 70% stimmt, bis die Höchstgrenze von 120,75 € pro Tag erreicht ist. Wer mehr verdient hat, erhält gegebenenfalls prozentual weniger Krankengeld.
Krankengeld-Rechner
Sie möchten vorab Ihr mögliches Krankengeld berechnen? Dieser Rechner zum Krankengeld gibt eine erste unverbindliche Auskunft.
Wohin wende ich mich bei Fragen zum Krankengeld in Deutschland?
Wenden Sie sich bei Fragen zum Krankengeld an die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie momentan versichert sind. Da diese Beihilfe in Deutschland allerdings gesetzlich geregelt ist, können Sie im Grunde jede Krankenkasse diesbezüglich zurate ziehen.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen.
Den Lohn durch das Krankengeld ersetzen
Arbeitnehmer mit gesetzlicher Versicherung haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind. Sie erhalten Lohnersatzzahlungen in Höhe von rund 70% des Bruttoeinkommens von ihrer Krankenkasse. Den Antrag auf Krankengeld erhalten Sie in den meisten Fällen automatisch per Post durch Meldung der Arbeitgeber. Informieren Sie sich aber am besten schon so früh wie möglich bei Ihrer Krankenkasse, damit die erste Auszahlung reibungslos verläuft.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich auf Krankengeld Steuern bezahlen?
Nein. Sie müssen aber das Krankengeld in der Steuererklärung angeben. Gegebenenfalls erhöht es nämlich Ihren Steuersatz für das betreffende Jahr. Sie müssen – je nach Krankengeld Höhe – außerdem Sozialabgaben bezahlen, also in die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Zahlungen für die Krankenversicherung dagegen entfallen.
Bekomme ich bei einem Arbeitsunfall auch Krankengeld?
Nein. In diesem Falle ist die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft zuständig. Hier können Sie alles zur Unfallversicherung nachlesen.
Was, wenn ich Krankengeld beziehe und in Urlaub fahren will?
Dies ist für Reisen innerhalb Deutschlands ohne weiteres möglich. Wenn Sie allerdings ins Ausland reisen möchten, brauchen Sie die Einstimmung Ihrer Krankenkasse.