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Mehr Elterngeld mithilfe des Geschwisterbonus

Von IntFormalities
Aktualisiert am 1. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Es gibt einen Geschwisterbonus zum Elterngeld. Zweites Kind, Mehrlingsgeburt oder mehrere Geschwister – Familien können so eine zusätzliche Zahlung zum Elterngeld bekommen. Welche Voraussetzungen hierfür gelten und wie hoch das Elterngeld in diesem Fall ausfällt, erklären wir hier.

Der Geschwisterbonus beim deutschen Elterngeld

Was ist der Geschwisterbonus (Elterngeld)?

Wer noch ein weiteres oder mehrere Kinder im Haushalt hat und ein Baby bekommt, kann unter Umständen eine Erhöhung des Elterngelds nutzen. Wichtig hierfür sind Altersgrenzen für die Geschwisterkinder.

Wer kann den Geschwisterbonus beantragen?

Elterngeld mit dem Geschwisterbonus kann von folgenden Personen beantragt werden, die zwei oder mehrere Kinder haben:

  • Elternpaaren, egal ob zusammenlebend oder getrennt, egal ob mit deutscher oder ausländischer Staatsbürgerschaft
  • Alleinerziehenden
  • Pflegeeltern
  • Adoptiv- und Adoptionspflegeeltern
  • Großeltern und andere Verwandten
  • Verwitweten und Waisen

Wer eine andere Staatsbürgerschaft hat und in Deutschland lebt oder arbeitet, kann den Geschwisterbonus ebenso wahrnehmen. Hierfür gibt es Voraussetzungen, die wir Ihnen im folgenden Kapitel erklären.

Voraussetzungen

Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die auch in Deutschland leben, können unter einer der folgenden Bedingungen zusätzlich den Elterngeld Geschwisterbonus beziehen:

  • Es lebt mindestens ein weiteres Kind im Haushalt, das noch keine 3 Jahre alt ist.
  • Es leben mindestens zwei weitere Kinder im Haushalt, die beide noch keine 6 Jahre alt sind.
  • Es lebt mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung im Haushalt, das noch keine 14 Jahre alt ist. Der Grad der Behinderung beträgt mindestens 20.

Falls das ältere Kind nicht das leibliche Kind beider Elternteile ist, gilt folgendes: Wer verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft ist, hat die gleichen Möglichkeiten wie die leiblichen Eltern mehrerer Kinder. 

Für Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft gilt zusätzlich:

  • Menschen aus der EU oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz: Mit Arbeits- oder Wohnsitz in Deutschland kann der Geschwisterbonus bezogen werden.
  • Menschen aus anderen Ländern: Sie können den Geschwisterbonus beziehen, wenn sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier arbeiten dürfen. Die genauen Vorgaben können Sie hier nachlesen.

Muss für den Geschwisterbonus ein extra Antrag bei der Elterngeldstelle gestellt werden?

Sie können den Geschwisterbonus direkt im Antrag des Elterngelds mitbeantragen. Sollten Sie diesen bereits abgeschickt haben, reichen Sie einfach ein formloses Schreiben nach, dass Sie den Bonus wahrnehmen wollen.

Wie läuft die Beantragung des Geschwisterbonus ab?

Sie beantragen den Geschwisterbonus mit dem Elterngeld. Dieser Antrag funktioniert folgendermaßen:

1. Dokumente sammeln

Fragen Sie rechtzeitig bei Dritten wie der Krankenkasse und dem Arbeitgeber an, damit Sie nach der Geburt möglichst schnell Ihren Antrag einreichen können.

2. Antrag ausfüllen und abschicken

In elf deutschen Bundesländern geht das bereits online. Ansonsten wenden Sie sich an die Elterngeldstellen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Erforderlichen Unterlagen

Sie benötigen keine Zusatzunterlagen. Sie beantragen die Partnerschaftsbonusmonate gemeinsam mit dem Grundelterngeld oder dem ElterngeldPlus, wobei Sie folgendes brauchen:

  • die Geburtsbescheinigung des Kindes im Original mit dem Vermerk “für Elterngeld”
  • das ausgefüllte Antragsformular
  • Kopien beider Personalausweise
  • Einkommensnachweise für den Berechnungszeitraum (12 Monate)
  • Bescheinigung der Krankenkasse: Zeiten des Mutterschutzes sowie Höhe der gezahlten Leistungen 
  • Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (alternativ: Lohnzettel)
  • ggf. Zeugnis einer Hebamme/eines Arztes/einer Ärztin über den errechneten Geburtstermin, wenn Sie ein Frühchen bekommen haben

Bearbeitungsdauer und Kosten der Beantragung des Geschwisterbonus

Die Bearbeitungszeit kann beim Elterngeld Geschwisterbonus zwischen sechs Wochen und sechs Monaten liegen. Sie sollten den Antrag also schon vor der Geburt vorbereiten und dann möglichst schnell abschicken.

Wichtig: Kümmern Sie sich so schnell wie möglich, am besten jedoch bis zum vierten Lebensmonat des Kindes um den Elterngeldantrag. Denn Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend ausbezahlt. 

Der Antrag ist kostenfrei möglich.

Kann man zusätzlich zum Geschwisterbonus arbeiten?

Sie können genau wie beim Elterngeld selbst bis zu 32 Wochenstunden zusätzlich arbeiten. Ihr Einkommen wird allerdings auf die gesamte Auszahlung angerechnet und Sie erhalten gegebenenfalls weniger. 

Kann man zusätzlich zum Geschwisterbonus andere staatliche Unterstützungen erhalten?

Das Elterngeld und der Geschwisterbonus werden mit anderen staatlichen Unterstützungen verrechnet. Das heißt, entweder Sie erhalten weniger Elterngeld und Geschwisterbonus oder weniger vom anderen Leistungsträger. Auf Rentenzahlungen jeglicher Art, Arbeitslosengeld II, auf die Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag werden Elterngeld und der Geschwisterbonus angerechnet. Wer zuvor gearbeitet hat, profitiert allerdings vom Elterngeldfreibetrag. Mehr dazu lesen Sie hier

So funktioniert die Berechnung: Elterngeld 2. Kind

Sie bekommen 10 Prozent Zuschlag auf Ihr Elterngeld, wenn noch weitere Kinder in Ihrem Haushalt leben. 

Sie erhalten mindestens 75 Euro (Basiselterngeld) bzw. 37,50 Euro (ElterngeldPlus) mehr im Monat. Dabei bekommen alle den Mindestbetrag, auch wenn sie zuvor nicht gearbeitet haben. Hier können Sie das Elterngeld berechnen (2. Kind).

Wer noch innerhalb der Elterngeldzeit ein weiteres Kind bekommt, erhält das doppelte Elterngeld plus Geschwisterbonus. Das Elterngeld vom Erstgeborenen wird allerdings auf ein zweites Kind vom Betrag her angerechnet.

Die Höhe des Elterngelds wird nach dem Bemessungszeitraum berechnet – also nach dem Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (ausgenommen Mutterschutzzeit). 

Ausnahme: Bei Selbstständigen (auch Teilselbstständigen) ist der Bemessungszeitraum der letzte abgeschlossene Zeitraum, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. 

Ausnahmefall Mehrlingsgeburt:

Wer beispielsweise Zwillinge bekommen hat, erhält grundsätzlich das gleiche Elterngeld wie Eltern von nur einem Neugeborenen. Es gibt aber einen Zuschlag von 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus). Dieser Mehrlingszuschlag verdoppelt sich bei Drillingen, verdreifacht sich bei Vierlingen und so weiter.

Muss man Steuern auf den Geschwisterbonus bezahlen?

Der Geschwisterbonus ist genau wie das Elterngeld selbst steuerfrei. Er wird allerdings hinzugezählt, wenn es darum geht, wie hoch Ihr Steuersatz bei der Einkommenssteuer ausfällt.

Über welchen Zeitraum wird der Geschwisterbonus ausgezahlt?

Der Geschwisterbonus (Elterngeld mit Geschwisterbonus) wird ausbezahlt, solange das Geschwisterkind in die Altersgrenze fällt. In dem Monat, in dem es Geburtstag hat und damit zu alt ist, erhalten Sie den Geschwisterbonus zum letzten Mal.

Wohin kann man sich bei Fragen zum Geschwisterbonus wenden?

Sie können sich bei der zuständigen Elterngeldstelle wenden. Eine Übersicht finden Sie hier

Es bietet sich jedoch an, vorab eine Beratung wahrzunehmen. Je individueller Ihr Fall, desto mehr können Sie dadurch herausholen. Portale wie elterngeld.net und elterngeld.de bieten solch eine Beratung an.  

Zusammenfassung

Wer Grundelterngeld oder ElterngeldPlus beantragen möchte und ein weiteres Kind im Haushalt hat, kann auch den Geschwisterbonus beziehen. Ausschlaggebend sind die Altersgrenzen für die Geschwisterkinder. 
Die Höhe richtet sich nach dem Grundelterngeld bzw. dem ElterngeldPlus. Auf diesen Betrag kommt nämlich 10 Prozent obendrauf. Eine extra Beantragung der Bonuszahlungen ist nicht notwendig, Sie können das Geschwisterkind gleich im regulären Antrag mit angeben und erhalten so die Zusatzzahlung.

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