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Behindertenparkplatz – Wer darf hier parken?

Von IntFormalities
Veröffentlicht am 16. November 2023
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

In Deutschland gibt es verschiedene Leistungen und Vorteile, die einen Ausgleich im Alltag für Menschen mit Behinderungen schaffen sollen. Dazu zählen unter anderem finanzielle Leistungen, Steuervergünstigungen, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen und gesonderte Behindertenparkplätze. Wer genau diese Parkplätze nutzen darf, wie Sie eine Berechtigung dafür erhalten und was passiert, wenn Sie unberechtigterweise dort parken, erfahren Sie in unserem Artikel.

Personen mit gewissen schweren Behinderungen dürfen gesonderte Behindertenparkplätze verwenden.
Personen mit gewissen schweren Behinderungen dürfen gesonderte Behindertenparkplätze verwenden.

Was sind Behindertenparkplätze?

Behindertenparkplätze sind gesonderte Parkplätze, welche die Mobilität von Personen mit schweren Behinderungen unterstützen sollen. 

Sie sind in der Regel breiter und länger als gewöhnliche Parkplätze, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern und die Handhabung von Hilfsmitteln (Bsp.: Rollstuhl) zu ermöglichen. Einige Behindertenparkplätze bieten darüber hinaus ein Blindenleitsystem, um die Orientierung für blinde Personen zu erleichtern.

Die Parkplätze sind in der Nähe von Eingängen platziert, sodass die Nutzer keine langen Wegstrecken zurücklegen müssen. Sie befinden sich in der Regel bei öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Behörden oder privaten Gebäuden wie Supermärkten oder Arztpraxen.

Personenbezogene Behindertenparkplätze

Neben den allgemeinen Behindertenparkplätzen, die von allen Personen mit Berechtigung genutzt werden dürfen, gibt es auch die persönlichen Behindertenparkplätze. Sie sind einer bestimmten Person zugewiesen und dürfen nur von dieser genutzt werden. Diese Parkplätze befinden sich in der Regel nicht an öffentlichen Orten, sondern vor Wohnhäusern.

Wie sind Behindertenparkplätze gekennzeichnet?

Damit die Parkplätze nicht übersehen werden, sind sie deutlich mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. Dieses befindet sich entweder auf einem Schild, einer Bodenmarkierung oder auf beidem.

Bei den personenbezogenen Parkplätzen findet sich unter einem Schild auch der Hinweis “Mit Parkausweis Nr…“. Hier ist die Nummer des Behindertenparkausweises der nutzungsberechtigten Person angegeben.

Wer darf auf Behindertenparkplätzen parken?

Nicht jede Behinderung berechtigt zur Nutzung von Behindertenparkplätzen. Auch ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht für eine Berechtigung aus. Um die Parkplätze nutzen zu dürfen, brauchen Sie einen ‘Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union’

Blauer EU-Behindertenparkausweis

Dieser Parkausweis ist innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einheitlich geregelt und berechtigt zur Nutzung der Behindertenparkplätze als Fahrer oder auch als Beifahrer

Das bedeutet, die Behindertenparkplätze dürfen mit dem Ausweis genutzt werden, wenn der Ausweisträger selbst fährt, aber auch wenn seine Begleitperson fährt und der Ausweisträger nur als Beifahrer anwesend ist. Der Ausweis ist an die Person gebunden, und nicht an einen Führerschein oder an ein Fahrzeug. Sie können ihn also auch als Beifahrer nutzen, wenn Sie keinen Führerschein haben.

Auf dem blauen Ausweis befinden sich das weiße Piktogramm eines Rollstuhlfahrers sowie eine Ausweisnummer und ein Foto des Besitzers. Der Ausweis muss beim Parken immer gut erkenntlich hinter der Windschutzscheibe platziert sein.

Weitere Parkerleichterungen

Mit dem blauen Parkausweis gelten auch weitere Parkerleichterungen für Sie. Sie gelten jedoch nur, wenn keine anderen Parkmöglichkeiten vorhanden sind:

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot (max. drei Stunden),
  • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer bei Parkplätzen (max. 24 Stunden),
  • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerzonen,
  • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen (wenn der übrige Verkehr dadurch nicht behindert wird),
  • Parken ohne zeitliche Begrenzung und Gebühr bei Parkscheinautomaten und an Parkuhren (max. 24 Stunden) und
  • Parken auf Parkplätzen für Bewohner (max. drei Stunden).

Voraussetzungen

Um den EU-Behindertenparkausweis zu erhalten, müssen Sie laut § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen oder eine der folgenden anderen Beeinträchtigungen haben:

  • Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung,
  • Merkzeichen Bl – Blindheit,
  • Amelie oder Phokomelie (angeborene Fehlbildungen von Gliedmaßen) oder
  • vergleichbare Beeinträchtigung (Bsp.: Amputation).

Oranger Sonderparkausweis

Es gibt jedoch auch für Menschen mit anderen Einschränkungen Parkerleichterungen. Diese werden mit einem orangen Parkausweis genehmigt, der nur in Deutschland gültig ist. Er berechtigt die Träger zu denselben Parkerleichterungen, die auch mit dem blauen Ausweis gestattet sind. 

Zum Parken auf den gekennzeichneten Behindertenparkplätzen berechtigt der orange Ausweis jedoch nicht. Diese Parkplätze bleiben den Personen mit blauem EU-Behindertenparkausweis vorbehalten. Berlin und Brandenburg stellen hier eine Ausnahme dar. In diesen beiden Bundesländern dürfen Sie auch mit dem orangen Parkausweis die Behindertenparkplätze nutzen.

Voraussetzungen

Um diesen Parkausweis beantragen zu können, müssen Sie entweder das Merkzeichen G (erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit) oder das Merkzeichen B (Begleitperson) haben und darüber hinaus einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) vorweisen können.

Sie können den Ausweis zum Beispiel beantragen, wenn Sie das Merkzeichen G oder B haben sowie eine Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen ab GdB 70 und darüber hinaus eine Funktionsstörung der Atmungsorgane oder des Herzens ab GdB 50.

Wie kann ich einen Behindertenparkausweis beantragen?

Sowohl den blauen EU-Ausweis, als auch den orangen Parkausweis beantragen Sie je nach Ort beim zuständigen Ordnungsamt oder der Straßenverkehrsbehörde. Es reicht ein formloser unterschriebener Antrag, dem Sie folgende Dokumente beilegen:

Die zuständige Behörde überprüft nun Ihre Unterlagen und stellt Ihnen bei positiver Entscheidung Ihren Parkausweis aus.

Bearbeitungsdauer und Kosten

Wie schnell Sie Ihren Ausweis erhalten, kommt auf die jeweilige Behörde an. Fragen Sie am besten gleich bei der Antragstellung nach der Bearbeitungsdauer.

Der Antrag und die Ausstellung der Parkausweise sind für Sie kostenlos.

Gültigkeitsdauer

Ihr Parkausweis ist genauso lange gültig, wie auch Ihr Schwerbehindertenausweis, maximal gilt er jedoch für fünf Jahre. Danach können Sie erneut einen Antrag stellen, falls Sie die Voraussetzungen noch immer erfüllen.

Verstöße und Strafen

Die meisten Menschen wissen, dass sie ohne Behindertenparkausweis nicht auf den gesondert gekennzeichneten Parkplätzen parken dürfen, doch was genau kostet das Parken auf dem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung

Ab einem Halten oder Parken von mehr als drei Minuten müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Darüber hinaus darf man Sie auch abschleppen. Dafür müssen Sie selbst die Kosten tragen und das kann mit mehreren hundert Euro ganz schön teuer werden.

Auch Begleitpersonen dürfen die Parkplätze nicht ohne die Anwesenheit der berechtigten Person nutzen. Wird der Parkausweis in Abwesenheit des Ausweisträgers verwendet, so können Sie wegen Missbrauch von Ausweispapieren angeklagt werden.

Mehr Mobilität mit Behindertenparkplätzen

Behindertenparkplätze sorgen dafür, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität leichter parken und ihrem Alltag nachgehen können. 

Um zur Nutzung der Parkplätze berechtigt zu sein, benötigen Sie einen blauen EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen. Um diesen zu erhalten, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann einen orangen Behindertenparkausweis beantragen, der nur in Deutschland gültig ist. Dieser berechtigt zwar nicht zur Nutzung der Behindertenparkplätze, er ermöglicht Ihnen jedoch andere Parkerleichterungen.

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