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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung

Von IntFormalities
Aktualisiert am 1. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Mit der Einnahmenüberschussrechnung werden Einnahmen und Ausgaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen vereinfacht gegenübergestellt. Sie dient dem Finanzamt zur Berechnung der Steuern und wird gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung eingereicht. Wer eine EÜR erstellen kann bzw. muss und wie der Vorgang funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel.

Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung.
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung.

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Mit der EÜR fassen Sie zusammen, welche Einnahmen und Ausgaben Ihr Betrieb im jeweiligen Kalenderjahr gemacht hat. Die Einnahmenüberschussrechnung stellt eine vereinfachte Alternative zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dar. Sie soll den Prozess der Gewinnermittlung für kleine und mittelständische Betriebe erleichtern.

Vorteile der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die EÜR ist im Vergleich zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) einfacher zu erstellen und erleichtert somit die Gewinnermittlung. Sie bietet folgende Vorteile:

  • Die EÜR ist auch ohne Fachkenntnisse durchführbar,
  • es gibt keine Verpflichtung zur Kassenbuchführung,
  • es sind keine zwei separaten Bestandskonten nötig,
  • es ist keine Inventur notwendig und
  • eine höhere Liquidität ist gegeben.

Nachteile der EÜR

Die EÜR bringt jedoch auch bestimmte Nachteile mit sich:

  • Ohne Inventur wird kein Wareneinsatz ermittelt,
  • Banken bevorzugen bei der Vergabe von Krediten eine Bilanzierung und 
  • die Vermögenswerte des Unternehmens werden nicht sichtbar gemacht.

Wer kann eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen?

Personen und Betriebe, bei denen eine EÜR ausreicht sind:

  • Freiberufler,
  • Kleinunternehmer (Seit 2017 ist für sie keine formlose Gewinnermittlung mehr ausreichend),
  • Gewerbetreibende mit weniger als 600.000 Euro Umsatz im Jahr,
  • Gewerbetreibende mit weniger als 60.000 Euro Gewinn pro Jahr und
  • landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als 60.000 Euro Gewinn pro Jahr und deren Nutzfläche weniger als 25.000 Euro wert ist.

Größere Unternehmen dagegen, deren jährlicher Gewinn 60.000 Euro bzw. deren Umsatz 600.000 Euro übersteigt, müssen eine GuV erstellen. Dasselbe gilt für Kapitalgesellschaften wie GmbHs, UGs oder AGs. Auch für sie reicht die EÜR nicht aus.

Wie erstelle ich eine Einnahmenüberschussrechnung?

Die EÜR erstellen Sie einmal jährlich, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Sie ist der Erklärung als Anlage beizufügen und ist verpflichtend abzugeben.

Die Anlage EÜR finden Sie online beim Bundesministerium der Finanzen (BMF). Sie können die Anlage ausfüllen und gemeinsam mit der Steuererklärung elektronisch über Ihr Online-Finanzamt ELSTER abgeben

Die Frist für die Abgabe ist der 31. Juli des Folgejahres.

Welche Angaben muss ich machen?

Die EÜR ist in mehrere Abschnitte unterteilt, in denen verschiedene Angaben zu machen sind:

1. Informationen zum Betrieb

Zunächst müssen Sie folgende Informationen zu Ihrer Person und Ihrem Betrieb geben:

  • Name, 
  • Steuernummer,
  • Art des Betriebs,
  • Rechtsform des Betriebs,
  • Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständige Arbeit),
  • Betriebsinhaber

2. Betriebseinnahmen

Anschließend werden sämtliche Betriebseinnahmen (inklusive steuerfreie Einnahmen) in die Anlage eingetragen. Das können sein:

  • Betriebseinnahmen aus umsatzsteuerlichen Kleinunternehmen,
  • Betriebseinnahmen aus Land- und Forstwirtschaft,
  • umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen,
  • umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen,
  • vereinnahmte Umsatzsteuer,
  • vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer,
  • Entnahme oder Veräußerung von Anlagevermögen,
  • Private KfZ-Nutzung,
  • sonstige Sach-, Nutzungs-, und Leistungsentnahmen und
  • Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten.

3. Betriebsausgaben

Im Anschluss an die Einnahmen werden sämtliche Betriebsausgaben dargelegt, die auf Ihren Betrieb zutreffen:

  • Betriebsausgabenpauschale für gewisse Berufsgruppen (Bsp.: Künstler, Journalisten),
  • Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte,
  • Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten,
  • bezogene Fremdleistungen,
  • Ausgaben für eigenes Personal (Bsp.: Gehälter, Versicherungsbeiträge),
  • Absetzung für die Abnutzung verschiedener Wirtschaftsgüter,
  • Raumkosten und Grundstücksaufwendungen,
  • sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (Bsp.: Telefon, Internet, EDV, Reisekosten, Fortbildung, Steuerberater),
  • beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (Bsp.: Geschenke, Verpflegung, Bewirtung) und
  • Kfz-Kosten und Fahrtkosten (Bsp.: Leasing, Steuern, Versicherungen, Maut). 

4. Ermittlung des Gewinns

In diesem Abschnitt rechnen Sie nun Ihren Gewinn aus. Dazu geben Sie die Summe Ihrer Einnahmen ein und subtrahieren davon Ihre Ausgaben und steuerfreien Einnahmen. Nicht abziehbare Betriebsausgaben und Gewinnzuschläge werden wiederum addiert.

5. Ergänzende und zusätzliche Angaben

Hier geben Sie eventuell vorhandene Rücklagen und stille Reserven an. Einzelunternehmer müssen außerdem ihre Entnahmen (inklusive Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen) und Einlagen (inklusive Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen) anführen.

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Das Zu- und Abflussprinzip

Bei der Erstellung der EÜR gilt übrigens das Zu- und Abflussprinzip. Das bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben, die zwar zu Jahresende verrechnet wurden, jedoch erst zu Jahresbeginn des nächsten Jahres auf Ihr Konto eingegangen sind bzw. davon abgezogen wurden, zu den Einnahmen und Ausgaben des Folgejahres zählen. Es gilt für die Buchführung also das Datum des Zahlungseingangs bzw. Zahlungsausgangs und nicht das Rechnungsdatum. 

Unterstützung bei der Erstellung einer EÜR

Wenn Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum ersten Mal erstellen oder sich beim Ausfüllen der Anlage unsicher sind, können Sie einen Steuerberater aufsuchen.

Alternativ gibt es verschiedene digitale Tools zur Geschäftsführung, die Sie bei der Erstellung unterstützen. Eine spezielle EÜR-Software berechnet laufend Ihre Einkünfte und Ausgaben und so müssen Sie beim Ausfüllen der Anlage nur noch die jeweiligen Zahlen eingeben.

Kosten für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Bei der eigenständigen Erstellung der EÜR fallen keine Kosten für Sie an. 

Nehmen Sie jedoch die Dienste eines Buchhalters in Anspruch, so fällt dabei in der Regel ein Honorar von 150-300 Euro pro Stunde an. Auch bei der Verwendung digitaler Buchhaltungstools können Kosten entstehen.

Wozu brauche ich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die EÜR dient nicht nur dem Finanzamt zur Berechnung Ihrer Steuern. Sie können sie auch als Einkommensnachweis verwenden. Dieser wird zum Beispiel vom Vermieter verlangt, wenn Sie eine Wohnung mieten möchten. Auch Banken verlangen einen Einkommensnachweis zur Überprüfung Ihrer Bonität, bevor sie Kredite vergeben

Die Einnahmenüberschussrechnung für kleine und mittelständische Unternehmen

Freiberufler, Kleinunternehmer, Gewerbetreibende und landwirtschaftliche Betriebe, die jährlich weniger als 60.000 Euro Gewinn bzw. 600.000 Euro Umsatz erzielen, müssen in Deutschland anstatt der doppelten Buchführung nur eine EÜR erstellen.

Sie wird einmal pro Jahr als Anlage mit der Einkommensteuererklärung abgegeben und zeigt die Einnahmen und Ausgaben sowie den Gewinn Ihres Betriebes vor.

Steuerberater oder auch spezielle Online-Tools können Sie bei der Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung unterstützen und helfen Ihnen dabei, fehlerhafte Angaben zu vermeiden.

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