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Grundsteuer FAQs beantwortet: So zahlen Sie nicht zu viel!

Von Iris Risch • Veröffentlicht am 16. Oktober 2025 • Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Die Grundsteuer betrifft alle Grundstück- oder Immobilienbesitzer und sorgt seit ihrer Reform im Januar 2025 regelmäßig für Fragen. Wer muss zahlen: der Eigentümer oder der Mieter? Wie wird sie berechnet, und was passiert, wenn der Bescheid fehlerhaft ist? In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Grundsteuer, ihre Berechnung und die Rechte von Eigentümern und Mietern.

Eigentümer dürfen die Grundsteuer auf Mieter umlegen, solange der Mietvertrag es erlaubt.
Eigentümer dürfen die Grundsteuer auf Mieter umlegen, solange der Mietvertrag es erlaubt.

Grundsteuer zahlen: Diese Personen sind betroffen

📌 Wer muss die Grundsteuer zahlen: Eigentümer oder Mieter?

Grundsätzlich muss der Eigentümer diese Steuer zahlen. Die Steuerpflicht geht vom im Grundbuch eingetragenen Eigentümer aus. In manchen Fällen dürfen Vermieter die Grundsteuer aber als Betriebskosten auf Mieter umlegen.

📌 Grundsteuer umlegen auf Mieter: Wie geht das?

Der Vermieter darf die Grundsteuer auf den Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, die der Vermieter zu 100% auf den Mieter umlegen kann. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag eine Betriebskostenklausel enthalten ist, die die Umlage der Grundsteuer erlaubt.

📌 Können Mieter die Grundsteuer absetzen?

Nein, generell können Mieter die Grundsteuer nicht von der Steuer absetzen. Auch Eigentümer, die das Grundstück nutzen, können dies nicht tun.

📌 Was passiert, wenn ich die Grundsteuer nicht rechtzeitig bezahle?

Dann drohen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Im Extremfall kann die Gemeinde Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Die Grundsteuer verstehen

📌 Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Es gilt folgende Berechnungsformel: Grundsteuer = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz

Grundsteuerwert: Der steuerliche Wert des Grundstücks oder der Immobilie, der je nach Bundesland nach unterschiedlichen Verfahren ermittelt wird und den Wert des Grundbesitzes festhält.

Grundsteuermesszahl: Ein prozentualer Wert, der auf den Grundsteuerwert angewandt wird.

Hebesatz: Ein von der jeweiligen Gemeinde festgelegter Prozentsatz, der auf den Grundsteuermessbetrag angewandt wird. Er kann je nach Gemeinde variieren und beeinflusst die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.

📌 Warum muss ich Grundsteuer zahlen, wenn ich gar nichts verdiene?

Die Grundsteuer ist keine Einkommensteuer, sondern eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken oder Gebäuden. Sie bemisst sich am Grundstückswert, nicht an Ihrem Einkommen. Deshalb ist die persönliche Einkommenssituation für die Pflicht zur Zahlung grundsätzlich nicht relevant.

In bestimmten Fällen könnte für Sie ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer infrage kommen. Zum Beispiel, wenn es zu einem Mietausfall ohne Schuld des Vermieters kommt, oder wenn bestimmte unvorhersehbare Ereignisse eintreten, wie zum Beispiel Wasserschäden.

📌 Was passiert, wenn ich mehrere Grundstücke besitze?

Für jedes Grundstück wird ein eigener Grundsteuerwert ermittelt und grundsätzlich auch jeweils Grundsteuer festgesetzt.

note
Tipp: Auf Grundsteuer Digital erhalten Sie Unterstützung, um Ihre Grundsteuer im Überblick zu behalten.

Einspruch auf Grundsteuer: Fehler und Bescheide

📌 Kann die Gemeinde den Hebesatz erhöhen?

Ja. Der Hebesatz wird von der Gemeinde beschlossen und kann grundsätzlich angepasst werden. Es gelten natürlich Beschlussregeln und haushaltsrechtliche Grenzen. Allerdings haben Gemeinden Spielraum, deswegen fallen die Belastungen je nach Ort unterschiedlich aus.

📌 Mein Grundsteuerbescheid ist zu hoch oder wurde nicht richtig berechnet. Was jetzt?

Wenn Sie glauben, dass Ihr Grundsteuerbescheid falsch berechnet wurde und die Summe zu hoch ausfällt, müssen Sie folgendes tun: einen Widerspruch bei Ihrer Gemeinde einlegen und einen Aussetzungsantrag beim Finanzamt einreichen. Dieser Aussetzungsantrag ist nichts anderes als ein Antrag auf die Aussetzung der Zahlung, bis der Grundsteuerbescheid gegebenenfalls korrigiert wird.

📌 Ich habe Einspruch eingelegt. Was jetzt?

Das Finanzamt prüft Ihren Einspruch. Folgendes kann geschehen:

  • das Amt korrigiert den Bescheid und schickt Ihnen die neue Version
  • das Amt fordert Nachweise oder zusätzliche Infos an
  • das Amt weist den Einspruch zurück. Dann haben Sie die Möglichkeit, zu klagen.

Wichtig: Ein Einspruch stoppt nicht automatisch die Zahlungsverpflichtung.

📌 Die Angaben in meinem Bescheid sind nicht mehr aktuell. Was muss ich tun?

Wenn es zu Änderungen beim Wert des Grundstücks kommt, besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Laut dem Bundesfinanzamt soll die Änderungsanzeige grundsätzlich bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen. Unter anderem erklärt das Amt auch folgende Gründe, bei denen eine Anzeigepflicht besteht:

  • Änderung des Grundstückswerts
  • Änderung der Vermögensart
  • Änderung der Grundstücksart
  • Es sind neue Umstände eingetreten, die dazu führen können, dass der Grundsteuerwert neu festgelegt oder aufgehoben werden muss.

Ihre Rechte und Pflichten kennen

Die Grundsteuer ist eine Pflicht, die viele betrifft, aber nicht immer einfach zu verstehen ist. Wer weiß, wie sie berechnet wird und welche Rechte man bei fehlerhaften Bescheiden hat, kann unnötige Kosten und Ärger vermeiden. Informieren Sie sich frühzeitig, prüfen Sie Ihre Bescheide sorgfältig und legen Sie im Zweifel rechtzeitig Einspruch ein.

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Bild von Iris Risch
Iris Risch
Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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