Die Steuererklärung stellt uns regelmäßig vor neue Herausforderungen. Das deutsche Steuerrecht gilt als komplex und möchte Möglichkeiten für alle individuellen Bedürfnisse bieten. Sie gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach und stellen sich Fragen rund um steuerliche Aspekte? Wir erklären im heutigen Artikel, wie Sie den Minijob in der Steuererklärung anzugeben haben und was es zu beachten gilt.

- Muss ein Minijob in der Steuererklärung angegeben werden?
- Wie ist die Besteuerung bei mehreren Minijobs?
- Wo genau wird der Minijob in der Steuererklärung eingetragen?
- Wie sind die steuerlichen Auswirkungen eines Minijobs bei weiteren Beschäftigungen?
- Den Minijob in der Steuererklärung richtig angeben
- FAQ´s
- Wie wirkt sich der Minijob auf das Gesamteinkommen aus?
- Was gilt für einen Minijob?
- Wann muss ein Minijob in der Steuererklärung angegeben werden?
- Was passiert, wenn der Minijob in der Steuererklärung nicht angegeben wird?
- Wie kann ein Fehler in der Steuererklärung korrigiert werden?
- Können freiwillige Rentenbeiträge für Minijobber abgesetzt werden?
- Kann ich als Minijobber andere Ausgaben im Zusammenhang meiner Tätigkeit steuerlich geltend machen?
Muss ein Minijob in der Steuererklärung angegeben werden?
Hierzu ein klares Jein! Ob Sie einen Minijob in der Steuererklärung angeben müssen oder nicht, hängt von einer grundlegenden Entscheidung ab:
- Pauschalversteuerung mit 2 Prozent: Wählen Sie in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber diese Art der Versteuerung, so erhalten Sie keine Lohnbesteuerung und müssen den Minijob nicht in der Steuererklärung erfassen. Der Arbeitgeber führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab – Sie müssen nichts mehr in die Wege leiten, der Job gilt dann für Sie als steuerfrei.
Fällt Ihre Wahl hierauf, bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Beschäftigung für Sie steuerfrei ist.
- Versteuerung mit individuellem Lohnsteuersatz: Wird der Minijob mit Ihren individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert, erhalten Sie am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung Minijob. In diesem Fall ist auch der Eintrag in die Steuererklärung notwendig.
Für Sie als Arbeitnehmer ist es grundsätzlich günstiger, wenn der Minijob über die Pauschalversteuerung abgewickelt wird. Fragen Sie also bei Bedarf in der Personalabteilung des Arbeitgebers, ob diese Abrechnungsform durchführbar ist.
Wie ist die Besteuerung bei mehreren Minijobs?
Gehen Sie zwei Minijobs nach, können ist ein Minijob steuerfrei. Die andere Tätigkeit wird mit Lohnsteuerklasse 6 berücksichtigt. Die Ausnahme ist, wenn beide Minijobs in Summe unter der 556-Euro-Minijob-Grenze liegen. In diesem Fall ist eine 2-Prozent Pauschalbesteuerung über den Arbeitgeber möglich und Sie bleiben von den Steuern verschont.
Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Minijobgrenze bei 556 Euro. Zuvor waren es noch 538 Euro.
Wo genau wird der Minijob in der Steuererklärung eingetragen?
In der Einkommensteuererklärung Minijob (ELSTER) wird das Einkommen aus dem Minijob in Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) eingetragen. Dort müssen Sie auch alle anderen Einkünfte aus einer regulären Beschäftigung angeben. Das Einkommen aus dem Minijob wird dann zusammen mit anderen Einkünften aufgelistet, wenn es individuell versteuert wird.
Als Abgabefrist zur Abgabe der Steuererklärung – inklusive der Angabe zum Minijob – ist jährlich der 31. Juli vorgegeben. Lediglich zu Corona-Zeiten wurde von den Abgabefristen abgewichen.
Was hat es mit der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber auf sich?
Wird Ihr Minijob nicht pauschal mit 2 Prozent versteuert, so fällt er in Ihren individuellen Lohnsteuermerkmale hinein. Zum Jahreswechsel stellt der Arbeitgeber Ihnen dann eine Lohnsteuerbescheinigung zur Verfügung.
Auf der Bescheinigung sind folgende Informationen ersichtlich:
- Steuerabzüge
- Sozialabgaben
- Freibeträge (zum Beispiel Kinderfreibetrag)
- Steuerklasse
- Steuermerkmale
Weiterführende Informationen zu Steuerschulden oder der Steuererklärung finden Sie ebenfalls bei uns!
Wie sind die steuerlichen Auswirkungen eines Minijobs bei weiteren Beschäftigungen?
Wenn Sie einen Minijob neben einer hauptberuflichen Tätigkeit ausüben, kann das Einkommen aus dem Minijob Auswirkungen auf das Gesamtsteueraufkommen haben. In diesem Fall müssen sowohl das Einkommen aus dem Minijob als auch das aus der Hauptbeschäftigung in der Steuererklärung angegeben werden.
Wie erfolgt die Zusammenveranlagung von Ehepartnern und Minijob?
Bei der Zusammenveranlagung von Ehepartnern, bei denen einer einen Minijob hat, müssen beide Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden. Das Gesamteinkommen beider Ehepartner wird zusammengezählt und die Steuerlast auf Basis des gemeinsamen Einkommens berechnet.
Steuerpflichtige Einkünfte und Freibeträge
Minijobber haben in der Regel keine hohen Steuerpflichten, aber wenn das Gesamteinkommen aus mehreren Minijobs und einer Vollzeitbeschäftigung über den Freibeträgen liegt, fallen Steuern an. Hier kommt es darauf an, ob der Minijob steuerfrei bleibt oder ob dieser in die Steuererklärung aufgenommen werden muss, um von steuerlichen Freibeträgen zu profitieren.
Den Minijob in der Steuererklärung richtig angeben
In vielen Fällen ist ein Minijob nicht in der Steuererklärung anzugeben. Zumeist erfolgt die Pauschalbesteuerung über den Arbeitgeber – dann mit 2 Prozent. In den Fällen, in denen Sie Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale geben, nutzen Sie die Anlage N der Steuererklärung, um Ihren Zusatzverdienst entsprechend steuerlich anzugeben.
FAQ´s
Wie wirkt sich der Minijob auf das Gesamteinkommen aus?
Ein Minijob kann das gesamte steuerpflichtige Einkommen beeinflussen, wenn er zusätzlich zu einem regulären Arbeitsverhältnis oder einer Selbstständigkeit besteht. Das zusätzliche Einkommen wird in die Steuererklärung aufgenommen, und je nach Höhe des Gesamteinkommens werden Steuern fällig.
Was gilt für einen Minijob?
Bei einem Minijob ist es statthaft, dass Sie in einem Monat entweder jeweils 556 Euro verdienen oder maximal 70 Tage im Jahr. Dabei werden die meisten Minijobs mit 2 Prozent pauschal besteuert und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Wann muss ein Minijob in der Steuererklärung angegeben werden?
Wird Ihr Minijob nicht pauschal mit 2 Prozent, sondern Ihrer individuellen Besteuerung versteuert, so ist er in der Steuererklärung (Anlage N – Nichtselbstständige Arbeit) anzugeben.
Was passiert, wenn der Minijob in der Steuererklärung nicht angegeben wird?
Wer einen Minijob hat und das Einkommen nicht in der Steuererklärung angibt, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann mit Nachforderungen des Finanzamts – es handelt sich um Steuerhinterziehung.
Wie kann ein Fehler in der Steuererklärung korrigiert werden?
Falls ein Minijob versehentlich nicht in der Steuererklärung angegeben wurde, kann dies durch eine Berichtigung der Steuererklärung korrigiert werden. Hierzu muss eine Berichtigungserklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
Können freiwillige Rentenbeiträge für Minijobber abgesetzt werden?
Rentenbeiträge, die über den Minijob selbst zu tragen sind, können als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie können zu 100 Prozent angegeben werden.
Kann ich als Minijobber andere Ausgaben im Zusammenhang meiner Tätigkeit steuerlich geltend machen?
Werbungskosten können auch als Minijobber geltend gemacht werden. So ist beispielsweise die Kilometerpauschale eine Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Aber auch Werkzeuge, Software-Programme oder Fachliteratur in Bezug zu Ihrem Minijob können Sie angeben.