Wer ein Erbe antritt, muss mit einer Erbschaftsteuer rechnen. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die nicht mit in die Steuer fallen. Einer davon ist der Pflegefreibetrag für Menschen, die den Erblasser vor seinem Tod gepflegt haben. Sie werden für diese Hilfe belohnt, indem sie mehr von der Erbschaft behalten dürfen.
Wer diesen Freibetrag in Anspruch nehmen kann, was Sie dafür getan haben müssen und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie in diesem Artikel auf einen Blick.
- Was ist der Pflegefreibetrag?
- Wer kann den Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen?
- Welche Voraussetzungen bestehen?
- Was wird als Pflegeleistung anerkannt?
- Wie hoch ist der Pflegefreibetrag der Erbschaftsteuer?
- Wie beantrage ich den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer?
- Mit dem Pflegefreibetrag zahlen Sie weniger Erbsteuern
- Häufig gestellte Fragen
Was ist der Pflegefreibetrag?
Der Pflegefreibetrag ist eine Summe, die bei der Erbschaftsteuer nicht mit angerechnet wird. Das heißt, es müssen keine Steuern auf diesen Betrag gezahlt werden. Er soll Personen dienen, die eine Erbschaft erhalten und den Verstorbenen vor seinem Tod gepflegt haben.
Der Pflegefreibetrag wird im Paragraph 13 des Erbschaftsteuergesetzes geregelt.
Unterschied zwischen Pflegefreibetrag und Pflegepauschbetrag
Sowohl der Pflegefreibetrag wie der Pflegepauschbetrag dienen pflegenden Menschen. Allerdings kann der Pflegepauschbetrag jährlich in Anspruch genommen werden und wird in der Einkommensteuererklärung berechnet.
Wer kann den Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen?
In der Regel kann jeder, der ein Erbe erhält und den Verstorbenen vor seinem Tod unentgeltlich gepflegt hat, den Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen. Dazu zählen auch Kinder der Verstorbenen, wenn diese für die Pflege zuständig waren.
Sie müssen nicht unbedingt mit dem Verstorbenen verwandt gewesen sein, um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können.
Welche Voraussetzungen bestehen?
Um den Pflegefreibetrag der Erbschaftsteuer in Anspruch zu nehmen, muss folgendes zutreffen:
- Der Erblasser muss als hilfebedürftig gelten, aber nicht unbedingt als pflegebedürftig. Es reicht also, wenn die Person aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit Hilfe benötigt.
- Die Pflege muss regelmäßig und über einen längeren Zeitraum geleistet werden. Es reicht nicht, wenn Sie sich gelegentlich um den Menschen kümmern.
- Die Pflegeleistungen müssen beim Finanzamt nachgewiesen werden.
Tipp: Führen Sie während der Pflegeleistungen ein Pflegetagebuch. Darin können Sie Pflegemassnahmen und ihre Dauer notieren, um es später dem Finanzamt vorlegen zu können. Halten Sie fest, wann genau und wie lange welche Leistung erbracht wurde. Belege von relevanten Einkäufen sind auch wichtig.
Was wird als Pflegeleistung anerkannt?
Folgende Hilfen zählen zu den Pflegeleistungen und sind für den Pflegefreibetrag relevant:
- Hilfe bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen
- Hilfe beim Essen
- Hausarbeiten
- Wäschewaschen
- Begleitung bei Spaziergängen, Besuchen oder Arztbesuchen
- Hilfe bei Einkäufen
- Hilfe bei Post oder bürokratischen Verfahren
Achten Sie also darauf, dass Sie all diese Tätigkeiten festhalten und nachweisen können.
Wie hoch ist der Pflegefreibetrag der Erbschaftsteuer?
Die Höhe des Freibetrags errechnet sich aus den Stunden der erbrachten Pflegeleistungen. Je länger Sie den Erblasser gepflegt haben, desto höher fällt der Freibetrag für Sie aus. Der Pflegefreibetrag ist allerdings auf 20.000 Euro begrenzt.
Den Maximalwert erhalten Sie nur, wenn Sie eine hohe Anzahl an Stunden für die Pflege des Verstorbenen erbracht haben. Aber auch nur, wenn das Erbe hoch genug ist.
Der Pflegefreibetrag besteht abgesehen vom normalen Freibetrag der Erbschaftsteuer. Das heißt, er hat nur dann Sinn, wenn Sie mehr erben als der normale Freibetrag. Die allgemeinen Freibeträge bei dieser Steuer sind je nach Verwandtschaft folgende:
Grad der Verwandtschaft | Normaler Freibetrag der Erbschaftsteuer |
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Enkelkinder (wenn die Eltern verstorben sind) | 400.000 Euro |
Enkelkinder (wenn die Eltern noch leben) | 200.000 Euro |
Eltern, Großeltern und Urenkel | 100.000 Euro |
Andere (auch nicht verwandte Personen) | 20.000 Euro |
Der Pflegefreibetrag für ein Kind des Erblassers würde sich zum Beispiel nur dann lohnen, wenn das Erbe höher ist als 400.000 Euro.
Wie beantrage ich den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Sie müssen den Pflegefreibetrag direkt im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dafür müssen Sie alle wichtigen Nachweise sammeln, die Ihre Pflegeleistungen beweisen.
Hier können Sie das für Sie zuständige Amt aufsuchen.
Andere Hilfen zum Thema Steuern:
Mit dem Pflegefreibetrag zahlen Sie weniger Erbsteuern
Der Pflegefreibetrag belohnt die Fürsorge und Bemühung der Personen, die über längere Zeit jemanden gepflegt haben. Wenn sie dann die Erbschaft erhalten, müssen sie weniger Steuern dafür zahlen. Dies ist für Verwandte möglich, aber auch für andere Mitmenschen, die die Pflege übernommen haben, wie zum Beispiel ein Freund oder Nachbar. Mit dem Pflegefreibetrag können Sie nach dem Tod eines nahestehenden Menschen mehr vom Erbe profitieren.
Häufig gestellte Fragen
Kann der Pflegefreibetrag bei Schenkungen in Anspruch genommen werden?
Ja, der Pflegefreibetrag ist auch bei Schenkungen möglich.
Was, wenn ich den Antrag auf den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer vergessen habe?
In manchen Fällen ist der Antrag auch rückwirkend möglich, solange er vor der Festsetzungsverjährung geschieht. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Finanzamt.
Was, wenn mehrere Personen die Pflege des Erblassers übernommen haben?
In diesem Falle kann jede Person den Pflegefreibetrag erhalten, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Formular für Pflegefreibetrag der Erbschaftsteuer. Wo eintragen?
Die Formulare zur Erbschaftsteuererklärung und zum Pflegefreibetrag können Sie in jedem Finanzamt vor Ort erhalten. Sie können sie auch online bei Ihrem Finanzamt herunterladen.