Sie zahlen den Rundfunkbeitrag, aber schauen gar nicht fern und hören kein Radio? Der Beitrag ist grundsätzlich für jede Wohnung zu zahlen, aber es gibt Ausnahmen und Ermäßigungen für Menschen in bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Situationen. Das soll die monatlichen Unkosten dieser Personengruppen in komplizierten Lebenslagen mindern.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer sich befreien oder ermäßigen lassen kann, welche Nachweise nötig sind und wie der Antrag korrekt gestellt wird.

Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag ist eine verpflichtende Abgabe, mit der der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert wird. Dazu gehören z. B. ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Beitrag dient der Finanzierung von Nachrichten, Bildung, Kultur und Unterhaltung im Radio, Fernsehen und Internet. Er soll dazu beitragen, die Unabhängigkeit dieser Sender von Werbung und politischem Einfluss zu sichern.
Jeder Haushalt zahlt grundsätzlich einen festen Betrag von 18,36 Euro monatlich, unabhängig davon, ob oder wie viele Geräte genutzt werden.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Die Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags kann entweder aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen erlaubt werden.
Sie können befreit werden, wenn Sie folgende Sozialleistungen beziehen:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld (solange Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistung zur Pflege (nach Ländervorschrift)

Befreiung für Studenten ohne BAföG: In manchen Fällen können Sie die Befreiung beantragen, wenn Sie studieren aber aus einem der folgenden Gründe kein BAföG erhalten:
- Sie sind zu alt für BAföG
- Sie studieren zu lange oder machen ein Zweitstudium
- Sie haben das Fach gewechselt
- Sie haben die Leistungsnachweise für BAföG nicht richtig eingereicht
Diese Personengruppen können aus gesundheitlichen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreit werden:
- Taubblinde Menschen
- Sonderfürsorgeberechtigte
Bewohner bestimmter Einrichtungen können auch befreit werden:
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Seniorenheim (mit eingerichtetem Pflegebereich)
- Pflegeheim (vollstationärer Aufenthalt)
- Heim für Personen mit Behinderung
- Stationäres Hospiz
Wer kann eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen?
Bestimmte Personen können eine Ermäßigung erhalten. Sie müssen dann nur noch 6,12 Euro Rundfunkbeitrag zahlen. Um das zu beantragen, müssen Sie das Merkzeichen RF in Ihrem Schwerbehindertenausweis vorweisen können. Dazu zählen folgende Gruppen:
- Blinde
- Personen mit einer Sehbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 60)
- Hörgeschädigte
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80

Die Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen
Das Formular zur Ermäßigung oder Befreiung des Rundfunkbeitrags finden Sie entweder online oder vor Ort bei Städten, Gemeinden oder jeglichen Behörden, die eine der Leistungen erteilen, die Sie zur Befreiung oder Ermäßigung berechtigen.
Sie suchen zur Befreiung des Rundfunkbeitrags ein Formular PDF? Im PDF-Format gibt es das zwar nicht, aber online finden Sie das Formular auf der Webseite des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Füllen Sie es mit Ihren Daten aus, drucken Sie es aus und schicken Sie es mit allen nötigen Nachweisen per Post an folgende Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Dann sollten Sie vom Beitrag befreit werden, oder nur noch einen Teil davon Zahlen. Die Befreiung ist auch 3 Jahre rückwirkend möglich.

Wenn Sie noch Fragen zum Rundfunkbeitrag, zur Befreiung oder zur Ermäßigung haben, können Sie sich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wenden:
- Telefon: 01806 99955501 (Mo – Fr 7:00 – 19:00 Uhr verfügbar)
- Kontaktformular
Fernsehen oder Radio wird nicht genutzt? Zahlen Sie nicht zu viel!
Eine Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag kann für viele Menschen, die krank sind oder Sozialleistungen beziehen, eine spürbare Entlastung sein. Sie ist aber an klare Bedingungen geknüpft und wird nicht automatisch gewährt. Am schnellsten geht es, wenn Sie das Online-Formular nutzen und alle erforderlichen Kopien beifügen. Bei Unsicherheit lohnt sich außerdem eine kurze telefonische Nachfrage beim Beitragsservice.
Häufig gestellte Fragen
Bin ich direkt befreit, wenn ich kein Fernsehen oder Radio nutze?
Nein. Die tatsächliche Nutzung ist kein Befreiungsgrund. Die Beitragspflicht ist wohnungsbezogen.
Was, wenn ich eine Nebenwohnung habe? Muss ich den Rundfunkbeitrag zweimal zahlen?
Wenn Sie für Ihre Hauptwohnung schon den Rundfunkbeitrag zahlen, können Sie sich für die Nebenwohnung von ihm befreien lassen. Sie müssen ihn also nicht zweimal zahlen.
Muss ich für den Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags etwas bezahlen?
Nein, der Antrag ist komplett kostenlos.



