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So werden Ihre Strom- und Heizkosten in Berlin übernommen

Von Iris Risch • Veröffentlicht am 29. Oktober 2025 • Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Sie wohnen in Berlin und können die Strom- oder Heizkosten Ihrer Unterkunft nicht mehr bezahlen? Ihnen droht eine Energiesperre genau jetzt, wo der Winter bevorsteht? Nicht nur die Miete ist für viele Menschen zu teuer, auch die Heizkosten sind oft schwer zu bewältigen. Deswegen sind Wohnzuschüsse wichtig. Im Falle des Landes Berlin kann der Härtefallfonds Energieschulden helfen, eine Sperre zu vermeiden. 

Die Berliner Initiative übernimmt einmalig Ihre Energieschulden, wenn eine Sperre droht.
Die Berliner Initiative übernimmt einmalig Ihre Energieschulden, wenn eine Sperre droht.

Eine Hilfe für Mieter und Eigentümer 

Der Härtefallfonds Energieschulden ist eine Förderung des Landes Berlin, mit der in bestimmten Fällen Energieschulden der Berliner übernommen werden können, wenn eine Sperre der Strom- oder Wärmeversorgung droht. Sie soll dazu beitragen, dass Personen in schwierigen wirtschaftlichen Lagen nicht auf einmal ohne Energie dastehen oder sich verschulden müssen, um Strom- und Heizkosten zu bewältigen.

Diese Förderung steht sowohl Mietern als auch Eigentümern zur Verfügung. Allerdings handelt es sich um eine freiwillige Leistung, es besteht also kein Rechtsanspruch. Jeder Fall wird individuell geprüft, bevor entschieden wird, ob Sie Hilfe erhalten. Die Leistung darf pro Haushalt nur einmal für Strom- und einmal für Heizkosten erteilt werden.

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Rechtsgrundlagen für diese Initiative sind das Haushaltsgesetz 2024/2025 und der Paragraph 53 der Landeshaushaltsordnung Berlin.

Wer kann die Leistung beantragen?

Um einen Antrag auf die Leistungen des Härtefonds zu stellen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • In Berlin wohnen (Miete oder Eigentum)
  • Ihr Versorgungsunternehmen droht Ihnen mit einer Sperre im Jahr 2025 oder die Sperre ist bereits eingetreten
  • Sie erhalten keine Transferleistungen nach SGB II, XII oder Wohnungsfördergesetz
  • Ihr Haushaltseinkommen liegt nicht über dem 2,8 fachen der Jahresgrenze nach § 9 Wohnungsfördergesetz
  • Sie können beweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu bezahlen

Wie viel dürfen Sie genau verdienen? In dieser offiziellen Tabelle des Landes Berlin finden Sie alle Höchstbeträge für Haushalte mit und ohne Kinder. Für eine Alleinstehende Person liegt die Einkommensgrenze bei 33.600 Euro Jahresbruttoeinkommen. Bei einem Haushalt mit 6 Personen liegt sie bei 96.320 Euro. 

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So klappt die Antragstellung

So läuft die Antragstellung auf Leistungen des Härtefallfonds Berlin ab:

Zuerst müssen Sie den Antrag auf eine Kostenübernahme stellen. Dies ist nur online möglich. Wenn Ihr Antrag erhalten wird, bekommen Sie eine Bestätigung. Dies heißt noch nicht, dass die Anfrage bewilligt wurde, aber Sie können sich mit dieser Bestätigung an das Versorgungsunternehmen wenden, damit für Sie keine weiteren Energiekosten bis zur eventuellen Bewilligung anfallen.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales prüft zunächst den Antrag. Per E-Mail werden Sie darüber informiert, ob dieser bewilligt wurde. Es kann auch sein, dass Sie Nachfragen beantworten oder weitere Nachweise einreichen müssen. Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, zahlt das Landesamt für Gesundheit und Soziales den nötigen Beitrag, damit Ihre Schulden beglichen sind und Ihnen somit keine Sperre droht.

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Wichtig: Der Antrag muss immer von der Person gestellt werden, auf deren Namen der Energieversorgungsvertrag läuft.

Nötige Dokumente und Unterlagen

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder ein anderes Dokument zum Identitätsnachweis
  • Meldebescheinigung
  • Kopie des Versorgungsvertrages, den Sie zurzeit nicht bezahlen können
  • Kopie der Ankündigung der Energiesperre und Nachweis zur Höhe der Ausstände
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
  • Erklärung, dass Sie keine Transferleistungen nach SGB II, XII oder Wohnungsfördergesetz erhalten (dies kann zum Beispiel ein Ablehnungsbescheid des Jobcenters, Sozialamtes, Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten oder Ähnliches sein)

Das gesamte Verfahren ist für Sie kostenlos. Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, erhalten Sie innerhalb einer Woche eine Rückmeldung dazu, ob der Antrag bewilligt wurde.

Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie mit dem Berliner Bürgertelefon Hilfe erhalten.

Telefonnummer: 115

Im Winter geschützt bleiben

Der Berliner Härtefallfonds Energieschulden bietet Menschen in finanziellen Notlagen eine wichtige Unterstützung, um drohende Strom- oder Heizsperren abzuwenden. Die Förderung richtet sich an Berlinerinnen und Berliner, die keine staatlichen Transferleistungen erhalten, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und die nachweisen können, dass sie die Energiekosten nicht selbst tragen können. Der Antrag ist kostenlos und erfolgt online.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich das Geld später zurückzahlen?

Nein, die finanzielle Hilfe ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Sie müssen den Betrag nicht zurückzahlen.

Was passiert, wenn die Energiesperre schon eingetreten ist?

Auch in diesem Fall können Sie Unterstützung beantragen, um die Versorgung wiederherzustellen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

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Iris Risch
Journalistin mit einem grossen Interesse für Sprachen, Literatur und Sport. Mein soziales Engagement nutze ich auf Antragstellung.com, um Beihilfen und Förderungen für alle verständlich bekannt zu geben.

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