Das Bürgergeld wird im Jahre 2025 in Deutschland nicht verändert, es werden weiterhin die Regelungen von 2024 gelten Wie hoch die Bezüge nun sind, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und was es beim Antrag zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Was ist das Bürgergeld?
Das sogenannte Bürgergeld bildet den Nachfolger zum Arbeitslosengeld 2 (ALG 2), auch Harzt IV genannt. Es ist eine Sozialleistung, die aus Steuergeldern finanziert wird und das Existenzminimum von Arbeitssuchenden decken soll. Es steht in keinem Zusammenhang mit dem vorherigen Einkommen, sondern bezieht sich auf die Lebenskosten und die Inflation in Deutschland.
Wer bekommt Bürgergeld? (auch Ausländer?)
Bürgergeld erhalten grundsätzlich alle, die zuvor auch berechtigt waren, Arbeitslosengeld II zu beziehen. Das heißt, dass Sie entweder vorher Arbeitslosengeld I erhalten haben, aber nach wie vor arbeitssuchend sind, oder Ihr Arbeitslosengeld I leider nicht zum Leben reicht.
Jede Person mit einem Wohnsitz und ihrem Lebensmittelpunkt in Deutschland kann Bürgergeld beantragen. Also auch Menschen, die eine andere Staatsbürgerschaft haben, sowie Selbstständige. Die Voraussetzungen erklären wir Ihnen im Folgenden:
Voraussetzungen für die Beantragung
Sie müssen folgende Punkte erfüllen, um Anspruch auf Bürgergeld zu haben:
- Sie sind bedürftig (beispielsweise arbeitslos oder mit sehr wenig Einkommen). Das heißt, weder Sie selbst noch jemand aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft hat genug Vermögen und Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.
- Sie sind grundsätzlich erwerbsfähig oder leben zumindest mit jemandem in einer Bedarfsgemeinschaft, der oder die erwerbsfähig ist
- In der Regel haben Sie zuvor bereits Arbeitslosengeld I bezogen
- Sie sind für das örtliche Jobcenter erreichbar und halten sich an Ihre Pflichten. Dazu zählt die Anwesenheit bei Terminen, Eingliederungsmaßnahmen und Bewerbungen.
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt, aber noch nicht alt genug, um eine Rente zu beantragen.
Bürgergeld beantragen: So geht’s
Wenn Sie bereits vor der Einführung von Bürgergeld Arbeitslosengeld bezogen haben, läuft von Auszahlung bis Weiterbildung alles wie gewohnt weiter. Lediglich dann, wenn Ihr Bewilligungszeitraum vorbei ist, stellen Sie wie üblich einen Weiterbewilligungsantrag.
Haben Sie bisher kein Arbeitslosengeld II bezogen, müssen Sie Bürgergeld unbedingt beantragen. Sie erhalten es nicht automatisch als Anschlussleistung an Arbeitslosengeld I. Folgen Sie diese Schritte zur Antragsstellung:
1. Unterlagen ordnen
Reichen Sie auf jeden Fall nur Kopien Ihrer Dokumente beim Jobcenter ein. Diese werden nach acht Wochen dort vernichtet.
2. Antrag an Ihr Jobcenter senden
Sie können Bürgergeld online beantragen.
Auch ein Antrag auf Papier ist möglich. Wichtig: Hier könnte noch Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II oben draufstehen. Lassen Sie sich nicht verwirren, das Formular ist trotzdem richtig. Sie bekommen es vor Ort in jedem Jobcenter oder Sie laden es von der oben verlinkten Website herunter und drucken es selbst aus.
Zuständig ist das Jobcenter in Ihrer Gemeinde oder Stadt, welcher im Zusammenhang mit der Bundesagentur für Arbeit steht. Schicken Sie den Antrag per Post oder geben Sie ihn persönlich ab, wenn Sie das Papierformular gewählt haben.
3. Bescheid abwarten
Das Jobcenter prüft alle Unterlagen und sendet Ihnen eine schriftliche Antwort. So erfahren Sie, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Sie lesen hier außerdem, wie hoch Ihr Bezug sein wird.
Die Berechnung sollten Sie unbedingt überprüfen: Sind auch wirklich die richtigen Zahlen verwendet worden? Sie können einen Beratungstermin bei Ihrem Jobcenter vereinbaren, falls Sie hier auf Fehler stoßen oder sonstige Fragen zu Ihrer Bewilligung beziehungsweise Ablehnung haben.
Diese Dokumente brauchen Sie für den Antrag
- der Antrag, vollständig ausgefüllt
- alle Anlagen, die in Ihrem Fall benötigt werden. Diese fallen individuell aus, da sie Auskunft über Ihre persönliche Situation geben. Dazu zählen Nachweise zu Wohnkosten, zu den Kindern in Ihrem Haushalt, zur Höhe Ihres Vermögens u.s.w. Welche Anlagen Sie genau vorreichen müssen, lesen Sie beim Ausfüllen des Antrags.
- Ihre Kontoauszüge (Zeitraum: die letzten 3 Monate)
- Ihre Verträge zur Miete, den Strom- und Heizkosten
- Dokumente, die die Höhe Ihres Einkommens und Vermögens nachweisen (also beispielsweise ein Arbeitsvertrag)
- Dokumente, die die Höhe des Einkommens und Vermögens Ihrer Bedarfsgemeinschaft nachweisen
Wichtige Fristen
Haben Sie zuvor ALG I bezogen, achten Sie darauf, bereits vor dem Übergang zum Bürgergeld den Antrag zu stellen. So erhalten Sie Ihre Zahlungen übergangslos.
Einen Monat lang erhalten Sie Bürgergeld nachträglich. Stellen Sie also während eines Monats Ihren Antrag, bekommen Sie für den ganzen Monat Geld, sofern er bewilligt wird.
Wie wird die Höhe des Bürgergeldes berechnet?
Die Regelsätze des Jahres 2024 für das Bürgergeld werden auch im Jahr 2025 gelten:
Personengruppe | Regelsatz 2024-25 |
---|---|
Alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte | 563 Euro |
Zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft (ab 18 Jahre) je | 506 Euro |
Sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft (ab 18 Jahre) bzw. Erwachsene unter 25 Jahren | 451 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre | 471 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahre | 390 Euro |
Kinder von 0 bis 5 Jahre | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelsatz erhalten Sie Geld für Ihre Miet- und Betriebskosten. Diese sind allerdings gedeckelt.
Eine erste Einschätzung, wie hoch die Zahlung des Jobcenters in Ihrem Fall ausfallen wird, können Sie mithilfe eines Onlinetools berechnen. Die Caritas hat hierzu einen Rechner bereitgestellt.
Im ersten Jahr, in dem Sie Bürgergeld beziehen, gelten bis zu 40.000 Euro Vermögen als Schonbetrag. Dieser wird nicht zur Berechnung hinzugezogen. Jede Person in der Bedarfsgemeinschaft bedeutet außerdem 15.000 Euro mehr Schonbetrag. Wenn Sie eine Immobilie selbst nutzen, zählt sie ebenfalls nicht zum Vermögen.
Wichtig für die Berechnung ist auch, dass Einkommen (beispielsweise aus einem Minijob) auf Ihr Bürgergeld angerechnet wird. Dann bekommen Sie möglicherweise weniger oder gar nichts mehr. Sie müssen außerdem prüfen, ob Ihnen andere staatliche Unterstützungen zustehen, darunter Rentenansprüche oder Kindergeld. Diese gehen vor. Bürgergeld ist also die letzte Möglichkeit, die Sie in Anspruch nehmen können.
Muss man auf Bürgergeld Steuern zahlen?
Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung, weshalb Sie keine Steuern darauf zahlen müssen. Es erhöht auch nicht den persönlichen Steuersatz, wie es beispielsweise bei Arbeitslosengeld I oder Mutterschaftsgeld der Fall ist.
Eventuell kann eine Steuererklärung beim Bezug von Bürgergeld trotzdem sinnvoll sein, damit Sie beispielsweise Weiterbildungskosten und Ausgaben für Bewerbungen steuerlich absetzen können.
Ab wann und über welchen Zeitraum wird Bürgergeld ausbezahlt?
Bürgergeld bekommen Sie ab dem Monat, in dem Sie es beantragt haben, rückwirkend zum 1. Bewilligt wird die Unterstützung immer für die nächsten zwölf Monate. Danach stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag, damit Ihr Bürgergeld weitergeführt wird. Da Jobcenter prüft Ihre Unterlagen und Ihren Anspruch dann erneut. Auch dieser Antrag funktioniert online, per Post oder persönlich.
Es gibt Ausnahmefälle, in denen der Bewilligungszeitraum nur ein halbes Jahr lang beträgt. Wer selbstständig war, ein schwankendes Einkommen hatte oder unverhältnismäßig hohe Betriebskosten angeführt hat, fällt beispielsweise in diese Gruppe.
Kann Bürgergeld mit anderen staatlichen Unterstützungen kombiniert werden?
Andere Unterstützungen wie Renten, Elterngeld oder Kindergeld haben Priorität. Das heißt, wer Anspruch auf diese hat, erhält diese anstelle von Bürgergeld. Grundsätzlich können alle Sozialleistungen mit Bürgergeld kombinieren, die Beträge werden jedoch auf Ihre Auszahlung angerechnet.
Das Bürgergeld als soziales Auffangnetz
Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum von Arbeitssuchenden und bedürftigen Menschen. Es gilt als Nachfolge zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV), wobei es höhere Bezüge und leicht veränderte Voraussetzungen gibt.
Grundsätzlich erhalten Berechtigte einen Regelsatz sowie individuelle Zuschläge für ihre Miet- und Betriebskosten und weitere Ausgaben. Der Betrag variiert also von Person zu Person. Einkommen wird sofort angerechnet, Vermögen nach einem Jahr beziehungsweise erst ab einer Höhe von 40.000 Euro.