Stand: September 2026. Ein Einkommensnachweis ist kein einziges, überall gleiches Dokument. Welche Unterlagen ausreichen, hängt davon ab, wer den Nachweis verlangt und wofür er benötigt wird. Fragen Sie zuerst nach Zeitraum, Form und akzeptierten Belegen. Die folgenden Listen sind typische Beispiele, keine allgemeingültigen Pflichtlisten.

Was ist neu?
- Seit dem 1. Juli 2026 verwendet die Bundesagentur für Arbeit den Namen Grundsicherungsgeld für die Leistung, die das Bürgergeld ablöst. Alte Formulare, Online-Services und bereits erlassene Bescheide bleiben laut Bundesagentur weiter verwendbar.
- Die Jobcenter-Einkommensbescheinigung 04/2026 ist ein Formular nach dem SGB II. Sie wird vom Arbeitgeber ausgefüllt. Sie ist keine allgemeine Bescheinigung für Vermieter oder Banken.
- Auch die Anlage EKS 04/2026 gehört zum Jobcenter-Verfahren. Selbstständige tragen zu Beginn des Bewilligungszeitraums die erwarteten und nach dessen Ende die tatsächlichen, belegten Einkünfte ein.
Vier Begriffe, vier verschiedene Zwecke
| Begriff | Was wird damit belegt? | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Einkommensnachweis | Laufende oder in einem Zeitraum erzielte Einnahmen | Lohnabrechnung, Einkommensteuerbescheid, EÜR, Renten- oder Leistungsbescheid |
| Vermögensnachweis | Vorhandenes Geld oder andere Vermögenswerte | Sparguthaben, Depot, Rückkaufswert, Eigentum |
| Bonitätsnachweis | Zahlungsfähigkeit und gegebenenfalls Zahlungsverhalten | Für den konkreten Zweck bestimmte Bonitätsauskunft |
| Bürgschaft | Ein Dritter verpflichtet sich, unter den vereinbarten Bedingungen einzustehen | Elternbürgschaft für einen Mietvertrag |
Ein Sparguthaben ist daher kein eigenes Einkommen. Eine Bürgschaft ersetzt einen Einkommensnachweis nur, wenn der Empfänger sie akzeptiert. Eine Bonitätsauskunft sagt wiederum nicht automatisch, wie hoch Ihr monatliches Einkommen ist.
Erst klären: Wer verlangt welchen Nachweis?
| Empfänger | Zweck | Häufig geeignete Belege | Vorher klären |
|---|---|---|---|
| Vermieter | Prüfung, ob die Miete voraussichtlich gezahlt werden kann | Lohnabrechnung, Steuerbescheid, Leistungsbescheid oder anderer akzeptierter Zahlungsnachweis | Zeitpunkt, Zeitraum, Schwärzungen, alternative Sicherheiten |
| Bank oder Kreditgeber | Prüfung von Einkommen und Kreditwürdigkeit | Unterlagen nach der eigenen Liste des Kreditgebers | Zeitraum, zusätzliche Kontoauszüge, Nachweise bei schwankendem Einkommen |
| Behörde | Berechnung eines Anspruchs, Beitrags oder einer Leistung | Formular und Belege des jeweiligen Verfahrens | Zuständige Anlage, betroffene Personen, Original oder Kopie |
| Krankenkasse oder andere Stelle | Zum Beispiel Beitragsberechnung oder Befreiung | Nur die für den konkreten Vorgang verlangten Unterlagen | Benötigte Seiten, Zeitraum und Daten |
Datenschutz: Reichen Sie nicht vorsorglich mehr ein als verlangt. Schwärzen Sie nur Angaben, die für den Zweck nicht benötigt werden, und fragen Sie vorher, ob die empfangende Stelle Schwärzungen akzeptiert. Versenden Sie Nachweise nicht unverschlüsselt an eine unbekannte Adresse. Prüfen Sie Empfänger und Aktenzeichen.
Einkommensnachweis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Je nach Zweck kommen folgende Unterlagen infrage:
- aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnungen;
- eine Arbeitgeberbescheinigung, wenn die empfangende Stelle sie verlangt;
- der Arbeitsvertrag, wenn auch Beginn, Befristung oder Umfang der Beschäftigung belegt werden soll;
- ein Kontoauszug mit dem Gehaltseingang, falls er ausdrücklich verlangt wird.
Es gibt keine allgemeine Regel, nach der immer genau drei Abrechnungen oder drei Kontoauszüge einzureichen sind. Lassen Sie sich den verlangten Zeitraum nennen.
Beim Jobcenter
Für das Grundsicherungsgeld kann das Jobcenter die offizielle Jobcenter-Einkommensbescheinigung 04/2026 verlangen. Das sechsseitige Formular ist ausschließlich vom Arbeitgeber auszufüllen. Es erfasst unter anderem laufendes Brutto- und Nettoentgelt, Vorschüsse, weitere Leistungen, Einmalzahlungen und Sachleistungen. Verwenden Sie es nicht ungefragt für eine Wohnungs- oder Kreditanfrage.
Weitere Hinweise zum Gehaltsbeleg finden Sie auf unserer Seite zum Gehaltsnachweis.
Einkommensnachweis für Selbstständige und Freiberufler
Bei schwankenden Einnahmen reicht ein einzelnes Dokument oft nicht aus. Der Empfänger kann zum Beispiel eine Kombination aus diesen Unterlagen akzeptieren:
- letzter Einkommensteuerbescheid für einen abgeschlossenen Zeitraum;
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Gewinn-und-Verlust-Rechnung für aktuellere Zahlen;
- Steuer- oder Vorauszahlungsbescheide, soweit sie für die Prüfung relevant sind;
- Geschäftskontoauszüge oder Rechnungsbelege, wenn sie ausdrücklich verlangt werden;
- eine Bescheinigung der Steuerberatung, sofern der Empfänger sie akzeptiert.
Schreiben Sie auf jede eigene Übersicht, auf welchen Zeitraum sie sich bezieht und ob die Zahlen vorläufig oder endgültig sind. Zeigen Sie Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Ergebnis getrennt. Eine solche Übersicht erleichtert die Prüfung, ist aber keine amtliche Bescheinigung.
Anlage EKS beim Jobcenter
Selbstständige und Freiberufler nutzen im Jobcenter-Verfahren die Anlage EKS 04/2026, wenn sie dazu aufgefordert werden. Zu Beginn des Bewilligungszeitraums geben Sie eine Schätzung ab. Nach dessen Ablauf tragen Sie die tatsächlichen Einkünfte ein und belegen diese. Das Formular gilt für Leistungen nach dem SGB II. Es ersetzt keine Unterlagen, die eine Bank oder ein Vermieter verlangt.
Grundsicherungsgeld und andere Sozialleistungen
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die bisher als Bürgergeld bezeichnete Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit Grundsicherungsgeld. Nach Angaben der Bundesagentur bleiben bestehende Bescheide sowie alte Formulare und Online-Services weiter verwendbar. Die interne Seite zum bisherigen Bürgergeld kann deshalb noch diesen Begriff verwenden.
Eine erhaltene Leistung nachweisen
Als Nachweis über eine laufende Leistung kann ein aktueller Bewilligungs- oder Änderungsbescheid passen. Ein zusätzlicher Kontoauszug mit dem Zahlungseingang kommt nur infrage, wenn er verlangt wird. Für eine Rente ist häufig der aktuelle Rentenbescheid der passende Ausgangspunkt.
Einen Antrag oder Weiterbewilligungsantrag belegen
Verwechseln Sie den Nachweis über eine bereits bewilligte Leistung nicht mit den Unterlagen, die das Jobcenter zur Berechnung des Anspruchs braucht. Laut Bundesagentur für Arbeit ergeben sich die erforderlichen Dokumente aus dem Antrag oder den Angaben des Jobcenters. Als Beispiele nennt sie Kontoauszüge der vergangenen drei Monate und eine Lohnbescheinigung. Vermögensnachweise sind vorzulegen, wenn das Jobcenter dazu auffordert. Bei einer Bedarfsgemeinschaft können Nachweise mehrerer Personen erforderlich sein.
Beim Jobcenter reichen Sie nach der aktuellen Anleitung keine Originale ein. Dort abgegebene Unterlagen werden digitalisiert und anschließend vernichtet.
Einkommensnachweis für Studierende
Ordnen Sie Ihre Unterlagen nach der tatsächlichen Finanzierung:
- BAföG: aktueller BAföG-Bescheid;
- Nebenjob oder Werkstudententätigkeit: Lohnabrechnungen und, falls erforderlich, Arbeitsvertrag;
- Stipendium: Stipendienbescheid;
- regelmäßiger Unterhalt oder Unterstützung: der verlangte Nachweis über die regelmäßige Zahlung;
- Elternbürgschaft: nur wenn der Vermieter sie akzeptiert; sie ist kein eigenes Einkommen;
- Ersparnisse: Vermögensnachweis, nicht Einkommensnachweis.
Legen Sie nicht automatisch den vollständigen BAföG-Antrag oder Unterlagen Ihrer Eltern vor. Fragen Sie, ob der aktuelle Bescheid oder ein konkreter Zahlungsnachweis genügt.
Einkommensnachweis für eine Mietwohnung
Die Datenschutzkonferenz unterscheidet im Vermietungsprozess mehrere Zeitpunkte. Bei einer bloßen Besichtigung sind Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen in aller Regel noch nicht erforderlich. Einen Nachweis über das derzeitige Monatseinkommen sollen künftige Vermieter nach der Orientierungshilfe erst von der ausgewählten Person, unmittelbar vor dem Vertragsabschluss, anfordern. Als Beispiele nennt die DSK Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Einkommensteuerbescheid in Kopie. Nicht erforderliche Angaben dürfen dabei geschwärzt werden.
Ein Einkommensnachweis und ein Bonitätsnachweis sind getrennte Unterlagen. Eine umfassende Selbstauskunft nach Artikel 15 DSGVO enthält nach Ansicht der DSK häufig mehr Informationen, als ein Vermieter für den konkreten Mietvertrag benötigt. Reichen Sie deshalb nicht ungefragt Ihre vollständige Datenauskunft einer Auskunftei ein.
Bei einer geförderten Wohnung kann ein eigenes behördliches Verfahren gelten. Das ServicePortal Berlin weist zum Beispiel darauf hin, dass seine Liste der Unterlagen nicht abschließend ist. Maßgeblich bleibt die Nachricht der zuständigen Stelle.
Einkommensnachweis für einen Kredit
Banken und andere Kreditgeber verwenden eigene Prüfverfahren. Beschäftigte werden häufig nach Abrechnungen gefragt. Bei Selbstständigen können mehrere abgeschlossene und aktuelle Unterlagen nötig sein. Verlassen Sie sich nicht auf eine allgemeine Liste. Fordern Sie die Unterlagenanforderung des Kreditgebers an und klären Sie:
- welcher Zeitraum belegt werden soll;
- ob vorläufige Zahlen akzeptiert werden;
- ob private und geschäftliche Kontoauszüge benötigt werden;
- welche Nachweise für Nebeneinkünfte verlangt werden;
- ob eine digitale Kopie genügt.
Reichen Sie Bürgschaften oder Vermögensaufstellungen nur ein, wenn der Kreditgeber sie verlangt. Sie erfüllen einen anderen Zweck als der Einkommensnachweis.
Checkliste vor dem Einreichen
- Notieren Sie Empfänger und Zweck.
- Bestätigen Sie den verlangten Zeitraum.
- Fragen Sie nach dem genauen Dokument oder Formular.
- Senden Sie Kopien statt Originale, sofern die Stelle nichts anderes verlangt.
- Schwärzen Sie nicht benötigte Angaben nur, wenn dies für den Vorgang zulässig ist.
- Prüfen Sie, ob jede Seite vollständig und lesbar ist.
- Benennen Sie Dateien eindeutig, zum Beispiel
Gehaltsabrechnung_2026-08_Name.pdf. - Bewahren Sie eine Liste der Unterlagen und das Versanddatum auf.
Bereits vorhandene Abrechnungen oder Bescheide verursachen normalerweise keine neuen Kosten. Eine neu beantragte amtliche Bescheinigung oder beglaubigte Kopie kann jedoch den Gebührenregeln des jeweiligen Verfahrens unterliegen.
Vorlagen und Formulierungshilfen
Die folgenden Texte sind Begleitschreiben und Übersichten. Sie sind keine amtlichen Einkommensnachweise.
1. Nachfrage an die empfangende Stelle
Betreff: Welche Einkommensnachweise benötigen Sie?
Guten Tag,
für [Zweck/Vorgang] soll ich meine Einkommensverhältnisse nachweisen. Bitte teilen Sie mir mit,
– welche Unterlagen Sie akzeptieren,
– auf welchen Zeitraum sie sich beziehen sollen,
– ob Kopien oder PDF-Dateien ausreichen und
– welche nicht erforderlichen Angaben geschwärzt werden dürfen.Aktenzeichen/Vorgangsnummer: [Nummer]
Freundliche Grüße
[Name]
2. Bitte an den Arbeitgeber
Betreff: Bitte um Ausstellung oder Ausfüllen einer Einkommensbescheinigung
Guten Tag,
die Stelle [Name] benötigt für [Zweck] eine Einkommensbescheinigung für den Zeitraum [von–bis]. Bitte verwenden Sie das beigefügte Formular der anfordernden Stelle oder bestätigen Sie die dort verlangten Angaben.
Abgabefrist: [Datum]. Bitte senden Sie die Bescheinigung an [mich/die Stelle, falls ausdrücklich vorgesehen].
Vielen Dank
[Name, Personalnummer]
3. Begleitblatt für Selbstständige
Einkommensübersicht – keine amtliche Bescheinigung
Tätigkeit: […]
Zeitraum: […]
Stand: [vorläufig/endgültig]Betriebseinnahmen: […] Euro
Betriebsausgaben: […] Euro
Ergebnis: […] EuroBeigefügte Belege: [Steuerbescheid/EÜR/BWA/sonstige verlangte Belege]
Hinweis zu Abweichungen oder saisonalen Schwankungen: […]
Datum/Unterschrift: […]
4. Begleitschreiben für Leistungsbeziehende
Betreff: Nachweis meiner aktuellen Leistung
Guten Tag,
anbei übersende ich den aktuellen [Bewilligungs-/Änderungsbescheid] der [Behörde] für den Zeitraum [von–bis]. Bitte teilen Sie mir mit, falls für Ihren Zweck zusätzlich ein konkreter Zahlungsnachweis erforderlich ist.
Freundliche Grüße
[Name]
5. Finanzierungsübersicht für Studierende
Finanzierungsübersicht – keine amtliche Bescheinigung
Monatliche Mittel:
BAföG: […] Euro
Nebenjob: […] Euro
Stipendium: […] Euro
Regelmäßige Unterstützung: […] Euro
Sonstige Mittel: […] EuroBeigefügte Nachweise: […]
Eine Bürgschaft oder ein Vermögensnachweis wird nur auf ausdrückliche Anfrage und getrennt eingereicht.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn ich kein eigenes Einkommen habe?
Fragen Sie den Empfänger, welche Alternative er akzeptiert. Je nach Zweck können ein Leistungsbescheid, ein Nachweis regelmäßiger Unterstützung, ein Vermögensnachweis oder eine Bürgschaft infrage kommen. Diese Unterlagen sind nicht gleichbedeutend und werden nicht überall akzeptiert.
Kann ich Einkommensnachweise digital einreichen?
Das entscheidet die empfangende Stelle. Fragen Sie nach zulässigem Dateiformat, maximaler Größe und sicherem Übermittlungsweg. Ein gut lesbares PDF ist häufig praktisch, aber nicht automatisch ausreichend.
Muss ein Einkommensnachweis beglaubigt sein?
Nur wenn die zuständige Stelle dies für das konkrete Verfahren verlangt. Senden Sie nicht vorsorglich eine kostenpflichtig beglaubigte Kopie.
Sind immer Kontoauszüge der letzten drei Monate nötig?
Nein. Die Bundesagentur nennt diesen Zeitraum für den Antrag auf Grundsicherungsgeld. Für Vermietung, Kredit oder andere Verfahren gelten die Anforderungen des jeweiligen Empfängers.
Offizielle Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld – Antrag, Nachweise und Bescheid
- Bundesagentur für Arbeit: Jobcenter-Einkommensbescheinigung 04/2026 (PDF)
- Bundesagentur für Arbeit: Anlage EKS 04/2026 (PDF)
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe zu Selbstauskünften bei Mietinteressierten (PDF)
- ServicePortal Berlin: Einkommensbescheinigung für die Wohnraumförderung



