Viele Menschen müssen aus ihrem Heimatland flüchten und in einem anderen Land um Asyl ansuchen. Damit Asylbewerber beim Neustart in Deutschland unterstützt werden, gibt es die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Was genau diese Leistungen sind und wie Sie einen Antrag stellen können, erfahren Sie in unserem Blogartikel.
Was sind die Leistungen nach AsylbLG?
Bei den Leistungen handelt es sich um eine Unterstützung des Staates für Personen, die in Deutschland um Asyl ansuchen. Die Asylbewerber können damit ihren Lebensunterhalt sichern und ihre medizinische Versorgung gewährleisten. Die Unterstützung wird unterteilt in:
1. Grundleistungen
Mit den Grundleistungen wird der notwendige Bedarf zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes gedeckt. Dazu zählen:
- Ernährung
- Kleidung
- Unterkunft
- Heizung
- Haushaltsgüter
- Körperpflege
Um diesen Bedarf zu decken, erhalten Sie entweder Geld- oder Sachleistungen oder eine Kombination der beiden. Darüber hinaus erhalten Sie auch Leistungen für den persönlichen Bedarf.
2. Gesundheitsleistungen
Daneben erhalten Sie auch die Gesundheitsleistungen, mit denen Ihre gesundheitliche Versorgung gewährleistet wird. Sie haben Anspruch auf ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen oder Schmerzen. Darüber hinaus können Sie auch die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen und Schutzimpfungen erhalten (Bsp.: Influenza).
Für die Gesundheitsleistungen erhalten Sie je nach Kommune entweder eine elektronische Gesundheitskarte oder Behandlungsscheine. Mit der elektronischen Gesundheitskarte können Sie bei Bedarf jederzeit ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Wird Ihnen ein Behandlungsschein ausgestellt, so ist dieser immer nur für eine spezifische Behandlung und für einen begrenzten Zeitraum gültig.
3. Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
Werdende Mütter erhalten auch Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. Sie können zum Beispiel spezielle Schwangerschaftskleidung oder die Erstausstattung für Ihr Baby erhalten.
4. Sonstige Leistungen
Sonstige Leistungen werden individuell für Einzelfälle erteilt. Benötigen Sie besondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die mit den Grundleistungen nicht gedeckt werden, so können Sie diese in Form von sonstigen Leistungen beantragen.
Dazu zählen etwa der Schulbedarf für Ihre Kinder. Für Kinder mit Behinderungen erhalten Sie Eingliederungshilfen, die eine Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben ermöglichen.
Erfahren Sie auch, wie Sie Kindergeld für behinderte Kinder erhalten und welche Steuerrechte für Eltern mit schwerbehinderten Kindern gelten.
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG?
Um die Leistungen beziehen zu können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen in Deutschland um Asyl angesucht haben und entweder eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung haben.
Auch wenn Ihre Duldung abgelaufen ist, Sie über einen Flughafen einreisen möchten und die Einreise (noch) nicht gestattet ist oder Sie bereits einen Aufenthaltstitel beantragt haben und die Behörde noch keine Entscheidung darüber getroffen hat, können Sie die Leistungen erhalten.
Neben den Asylbewerbern haben auch deren minderjährige Kinder, Ehepartner oder eingetragene Partner Anspruch auf die Leistungen.
Sonstige Voraussetzungen
Darüber hinaus müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
- Sie kommen aus einem Drittstaat,
- Sie haben keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates,
- Sie befinden sich in Deutschland,
- Ihr Einkommen und/oder Vermögen reicht nicht für Ihren Lebensunterhalt aus,
- Sie haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung (Bsp.: Familienversicherung) und
- Sie erhalten keine Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) oder zwölftes Buch (SGB XII). Dazu zählen das Bürgergeld und die Sozialhilfe (Bsp.: Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten).
Sozialleistungen für Ukrainer
Hilfsbedürftige und erwerbsfähige Geflüchtete aus der Ukraine haben seit Juni 2022 anstatt auf Leistungen nach AsylbLG einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII. Dazu müssen sie einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) gestellt haben.
Wie erfolgen die Leistungen nach AsylbLG?
Die Leistungen werden entweder als Sach- oder Geldleistungen oder in Form von Wertgutscheinen erbracht. In welcher Form Sie die Leistungen erhalten und wie viel Sie bekommen, richtet sich nach Ihrem Wohnort und Ihrer Wohnsituation.
Wie hoch sind die Leistungen?
In der folgenden Tabelle können Sie die Bedarfsstufen einsehen, die zur Berechnung der Grundleistungen verwendet werden:
Bedarfsstufe | Höhe (monatlich) |
Einzelne Erwachsene | 460 € (Grundbedarf: 204 € + Persönliches Taschengeld: 256 €) |
Paare oder Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften | 413 € (Grundbedarf: 184 € + Persönliches Taschengeld: 229 €) |
Erwachsene unter 25 im elterlichen Haushalt | 368 € (Grundbedarf: 164 € + Persönliches Taschengeld: 204 €) |
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren | 408 € (Grundbedarf: 139 € + Persönliches Taschengeld: 269 €) |
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren | 341 € (Grundbedarf: 137 € + Persönliches Taschengeld: 204 €) |
Kinder bis 5 Jahre | 312 € (Grundbedarf: 132 € + Persönliches Taschengeld: 180 €) |
Antrag auf Leistungen nach AsylbLG
Die zentrale Anlaufstelle für die Leistungen ist Ihre örtlich zuständige Behörde. Das ist entweder das Landratsamt, die Kreisverwaltung oder in kreisfreien Städten das Sozialamt.
1. Antragstellung
Hier müssen Sie persönlich einen Antrag stellen. Vorlagen und Musteranträge finden Sie auf der Homepage Ihres zuständigen Amtes. Bei einigen Behörden können Sie die Leistungen auch online beantragen.
Bei der Antragstellung fallen keine Kosten für Sie an.
2. Bewilligung oder Ablehnung
Die zuständige Behörde überprüft, ob Sie einen Anspruch auf die Leistungen haben und ermittelt anhand Ihrer Bedarfsstufe die Höhe der Leistung. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung des Amtes.
Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, so können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben.
Bekommen Sie einen Bewilligungsbescheid, so ist darauf auch angeführt, welche Leistungen Sie erhalten, wie hoch die Leistungen sind und ab wann Sie sie bekommen. In der Regel erhalten Sie die Leistungen immer am Monatsanfang.
Notwendige Dokumente
Bei der Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ausgefüllter Antrag auf Leistungen nach AsylbLG,
- Nachweis über Ihr Aufenthaltsdokument (Bsp.: Reisepass, Duldung, Aufenthaltsgestattung),
- Einkommensnachweise und Vermögensnachweise,
- Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung (falls vorhanden),
- Nachweise für Gesundheitsleistungen (Bsp.: Verordnungen oder Kosten- und Heilpläne),
- Nachweise für Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt (Bsp.: ärztliche Bestätigungen, Mutterpass),
- Nachweise für sonstige Leistungen (Bsp.: Schulbescheinigung, Behindertenausweis)
- Nachweis über Fahrkosten oder Versicherungen (falls erwerbstätig),
- Nachweis über Einstellung früherer Sozialleistungen (Bsp.: Einstellungsbescheid oder Aufhebungsbescheid),
- Mietvertrag (falls Wohnung vorhanden),
- Nachweis über Miethöhe, Stromkosten und Heizkosten (falls Wohnung vorhanden),
- Heirats– oder Scheidungsurkunden (falls vorhanden) und
- Nachweis über Ehegattenunterhalt oder Umgangsrecht (bei getrennten Eltern, die in Deutschland leben).
Ab wann und wie lange erhalte ich die Leistungen?
Die Leistungen nach AsylbLG können Sie ab dem Zeitpunkt beantragen, an dem Sie ein Asylgesuch stellen. Die Leistungen sind dazu da, Ihre Existenz während des Asylverfahrens oder der Duldung zu sichern. Ab einer Aufenthaltsdauer von 18 Monaten erhalten Sie statt der Leistungen nach dem AsylbLG Leistungen nach dem SGB XII.
Ihr Anspruch erlischt auch mit Ihrer Ausreise aus Deutschland, wenn final negativ über Ihren Asylantrag entschieden wird.
Die Unterstützung für Asylbewerber
Asylbewerber in Deutschland haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese sichern den Lebensunterhalt, gewährleisten eine medizinische Versorgung und unterstützen Sie in besonderen Lebenssituationen wie einer Schwangerschaft. Um die Leistungen beziehen zu können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die Art und Höhe der Leistungen richten sich nach Wohnort und Wohnsituation. Den Antrag stellen Sie bei der örtlich zuständigen Behörde.