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Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen: So reisen Sie günstiger

Von IntFormalities
Aktualisiert am 20. November 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Für Personen mit schwerer Behinderung kann Mobilität im Alltag ein kompliziertes Thema sein. Um die Fortbewegung zu erleichtern und einen Ausgleich zu schaffen, gibt es in Deutschland einige Leistungen und Vorteile für behinderte Personen. Dazu gehören unter anderem die Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen. Wie Sie diese in Anspruch nehmen können, welche Ermäßigungen Sie bekommen und wer gratis fährt, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Mit einer schweren Behinderung können Sie Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen in Anspruch nehmen.
Mit einer schweren Behinderung können Sie Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen in Anspruch nehmen.

Welche Vergünstigungen gibt es?

Wenn Sie in Deutschland regelmäßig mit dem Bus oder der Bahn fahren, können Sie mit einem Schwerbehindertenausweis viel Geld sparen. Denn mit gewissen Merkzeichen dürfen Sie den Nahverkehr gratis verwenden und bekommen Ermäßigungen im Fernverkehr.

Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr

Folgende öffentliche Verkehrsmittel im Stadtverkehr und im Nahverkehr dürfen Sie unter gewissen Voraussetzungen unentgeltlich benutzen:

  • U-Bahnen,
  • S-Bahnen,
  • Straßenbahnen,
  • Busse,
  • Nahverkehrszüge (Bsp.: Regionalbahnen (RB), Interregio-Express (IRE), Regionalexpress (RE)) und
  • Schiffe und Fähren im Orts- und Nahbereich.

Hilfsmittel und Begleitperson

Dabei dürfen Sie außerdem auch Ihr Handgepäck sowie Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder Rollator unentgeltlich mitnehmen. Auch ein Führhund darf gratis mit dabei sein. 

Sollten Sie eine Begleitperson benötigen und ist dies in Ihrem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B oder mit dem Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.“ vermerkt, so kann Ihre Begleitperson unentgeltlich mit Ihnen mitfahren.

Voraussetzungen

Um die Verkehrsmittel unentgeltlich nutzen zu können, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweises mit einem der folgenden Merkzeichen vorweisen können:

  • Merkzeichen G: erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit,
  • Merkzeichen aG: außergewöhnliche Gehbehinderung,
  • Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit,
  • Merkzeichen Bl: Blindheit oder 
  • Merkzeichen H: Hilflosigkeit.

Den Schwerbehindertenausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.

Kostenpflichtige Wertmarken

Darüber hinaus benötigen Sie für die unentgeltliche Nutzung der Verkehrsmittel ein Beiblatt mit einer Wertmarke von Ihrem zuständigen Versorgungsamt. Eine Wertmarke kostet für ein Jahr 91 € bzw. für sechs Monate 46€

Die Wertmarke kann zurückgegeben werden, falls die restliche Gültigkeitsdauer noch mindestens sechs Monate beträgt. In diesem Fall bekommen Sie 46€ zurückerstattet.

Kostenlose Wertmarken

Personen mit bestimmten Beeinträchtigungen bekommen die Wertmarke gratis zur Verfügung gestellt:

  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen Bl (Blindheit) oder Merkzeichen H (Hilflosigkeit),
  • Personen, die Sozialleistungen vom Staat beziehen (Bsp.: Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt),
  • Personen mit Merkzeichen VB (Versorgungsberechtigt), EB (Entschädigungsberechtigt) oder Kriegsbeschädigt und
  • Asylbewerber.

Wenn Sie in Deutschland um Asyl ansuchen, interessiert Sie vielleicht auch, wie Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Integrationskurse für Zuwanderer erhalten.

Beiblatt ohne Wertmarke

Falls Sie anstatt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln lieber mit dem Auto fahren, können Sie stattdessen auch ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen. Mit diesem können Sie von der Kfz-Steuer befreit werden. Ob Sie vollständig oder zu 50% befreit werden und ob für das Beiblatt eine Eigenbeteiligung anfällt oder nicht, kommt wiederum auf Ihr Merkzeichen an.

Wie bekomme ich das Beiblatt mit Wertmarke?

Die Wertmarken für den Nahverkehr müssen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt beantragen. Das können Sie je nach Versorgungsamt entweder per E-Mail, online, schriftlich, telefonisch oder auch persönlich erledigen.

Falls Sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie dem Antrag eine Bestätigung über den Bezug beilegen. Diese erhalten Sie von der Behörde, die für die Auszahlung der Leistung verantwortlich ist (z.B.: Jobcenter, Hauptfürsorgestelle, Sozial- und Grundsicherungsamt).

Das Beiblatt wird Ihnen per Post von Ihrem Versorgungsamt zugestellt. Falls Sie den Antrag persönlich stellen und vor Ort bezahlen, kann Ihnen die Wertmarke auch sofort ausgehändigt werden.

Fahrpreisermäßigung im Fernverkehr

Während Sie im Nahverkehr gratis unterwegs sind, gibt es im Fernverkehr die Möglichkeit von Vergünstigungen. Die Deutsche Bahn (DB) bietet mit den BahnCards Vergünstigungen von 25% bzw. 50% des Ticketpreises für reguläre Reisen und 25% des Preises für Sparangebote. Dabei gibt es spezielle BahnCards für Jugendliche und Senioren

Menschen mit voller Erwerbsminderung oder mit Schwerbehindertenausweis und GdB von mindestens 70 reisen sogar noch günstiger, denn sie bekommen die BahnCard zu einem vergünstigten Tarif. Folgende Preise gelten für Sie:

  • Ermäßigte BahnCard 25, 2. Klasse: 38,90 €,
  • ermäßigte BahnCard 50, 2. Klasse: 122 €,
  • ermäßigte BahnCard 25, 1. Klasse: 77,90 €,
  • ermäßigte BahnCard 50, 1. Klasse: 241 €,
  • ermäßigte Probe BahnCard 25, 2. Klasse: 17,90 €,
  • ermäßigte Probe BahnCard 50, 2. Klasse: 72,90 €,
  • ermäßigte Probe BahnCard 25, 1. Klasse: 36,90 €,
  • ermäßigte Probe BahnCard 50, 1. Klasse: 146 €.

Die ermäßigten BahnCards sind jeweils ein Jahr lang gültig. Die Probe BahnCards ermöglichen Ihnen, die BahnCard auszutesten und sind drei Monate lang gültig.

Hilfsmittel, Begleitperson und Reservierungen

Auch im Fernverkehr dürfen Sie Ihre Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Rollstuhl, gratis mitnehmen. Für die Begleitperson gilt wieder: Ist ihre Notwendigkeit im Schwerbehindertenausweis vermerkt, so fährt sie unentgeltlich mit.

Darüber hinaus sind für Sie auch die Platzreservierungen im Fernverkehr gratis. Das gilt jedoch nur, wenn Sie die Reservierung am Schalter tätigen, beim Online-Kauf müssen Sie dafür bezahlen.

Wie bekomme ich eine BahnCard?

Die ermäßigte BahnCard können Sie entweder vor Ort bei den Reisezentren oder Agenturen der Deutschen Bahn erwerben, oder online auf der Homepage der DB bzw. über die App Next DB Navigator.

Direkt beim Kauf erhalten Sie eine vorläufige BahnCard. Diese können Sie verwenden, bis Ihre physische Karte per Post ankommt. 

Das dauert in der Regel etwa 14 Tage.

Private Verkehrsmittel

Die beschriebenen Regelungen gelten für den öffentlichen Verkehr. Auch private Unternehmen bieten oft Vergünstigungen für Personen mit Behinderung an, jedoch können die Regelungen hier anders ausfallen. Falls Sie eine Reise mit einem privaten Verkehrsunternehmen planen, sollten Sie sich im Vorhinein bei ihm über die Ermäßigungen erkundigen.

Schwerbehinderten Personen stehen auch spezielle staatliche Leistungen zu. Informieren Sie sich über das Gehörlosengeld, Blindengeld und Blindenhilfe und die Eingliederungshilfe

Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr für Personen mit Behinderung

Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen sind ein Ausgleich für Menschen mit schweren Behinderungen, der ihre Mobilität im Alltag erleichtern soll. Mit einem Schwerbehindertenausweis und einem der Merkzeichen Bl, Gl, H, aG, G und einem Beiblatt mit Wertmarke von Ihrem Versorgungsamt reisen Sie im Nahverkehr unentgeltlich.

Darüber hinaus erhalten Sie vergünstigte BahnCards der DB, mit denen Sie entweder 25% oder 50% der Tickets ermäßigt bekommen. Sowohl beim Fern- als auch beim Nahverkehr dürfen Sie Ihre Hilfsmittel und bei Bedarf eine Begleitperson gratis mitnehmen.

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