Viele Renter und Rentnerinnen haben große Sorge, ob ihre Rentenzahlung ihnen zum Leben reicht. Um diese Menschen aufzufangen, gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wie ist diese aufgebaut und was ist bei der Beantragung zu beachten? Wir haben hier alles für Sie zusammengefasst.
- Was ist die Grundsicherung?
- Wer kann sie beantragen?
- Welche Voraussetzungen gelten bei der Grundsicherung?
- Welche Frist gilt für die Beantragung?
- Wie läuft die Beantragung der Grundsicherung ab?
- Welche Dokumente sind für die Beantragung der Grundsicherung nötig?
- Wie wird die Höhe der Grundsicherung berechnet?
- Wie viel Grundsicherung bekommt man über welchen Zeitraum?
- Kann man die Grundsicherung zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen bekommen?
- Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Grundrente?
- Kosten und Dauer der Antragsstellung für die Grundsicherung
- Eine Hilfe im Alter
- Häufig gestellte Fragen
Was ist die Grundsicherung?
Da es in Deutschland keine Mindestrente gibt, soll die Grundsicherung Menschen helfen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können oder bereits im Ruhestand sind. Wenn die reguläre Rente zu niedrig ausfällt, um davon leben zu können, springt die Grundsicherung ein.
Die sogenannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist also keine Rente. Sie ist nicht an die vorherigen Einzahlungen gekoppelt. Stattdessen ist sie eine Sozialleistung und wird an Bedürftige gezahlt. So werden niedrige Renten aufgestockt.
Wer kann sie beantragen?
Die Grundsicherung ist für alle, die Anspruch auf Altersrente oder volle Erwerbsminderungsrente haben und als bedürftig gelten.
Sie müssen Ihren gemeldeten Wohnort und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, wenn Sie diese Hilfe beziehen möchten. Dazu zählen auch stationäre Einrichtungen wie Pflegeheime.
Welche Voraussetzungen gelten bei der Grundsicherung?
Für die Beantragung der Grundsicherung müssen folgende Punkte erfüllt werden:
- Sie können mit Ihrem persönlichen Einkommen oder Vermögen nicht selbst Ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten.
- Sie sind im Rentenalter oder dauerhaft voll erwerbsgemindert (und in diesem Fall über 18 Jahre alt).
- Sie leben in Deutschland.
Wichtig bei Erwerbsminderung: Sie müssen dauerhaft und als voll erwerbsgemindert gelten, andernfalls gelten andere Sozialleistungen für Sie (beispielsweise die Sozialhilfe). Allerdings ist es nicht nötig, bereits Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Sie können in jedem Fall Grundsicherung beantragen.
Welche Frist gilt für die Beantragung?
Grundsätzlich können Sie jederzeit Grundsicherung beantragen, wenn Sie bereits oder bald die Voraussetzungen erfüllen. Das Datum der Beantragung ist sehr wichtig, weil es als Anfangsdatum für die Auszahlung herangezogen wird.
Wie läuft die Beantragung der Grundsicherung ab?
1. Das Formular besorgen
- auf Papier: Schicken Sie ein formloses Schreiben an das Sozialamt Ihrer Stadt/Ihres Landkreises oder gehen Sie persönlich dorthin. So bekommen Sie das Formular “Antrag auf Leistungen der Grundsicherung”.
- online: Einige Städte und Landkreise bieten auch ein Onlineformular an. Informieren Sie sich also auf der Website des Sozialamts, das für Sie zuständig ist.
2. Formular ausfüllen und Unterlagen bereitlegen
Welche Unterlagen genau nötig sind, erklären wir Ihnen im nächsten Schritt.
3. Antrag abschicken
Sie geben den Antrag entweder bei der Deutschen Rentenversicherung oder direkt beim Sozialamt (Bereich Grundsicherung) ab. In manchen Ämtern geht das online, bei anderen nur in Papierform.
Was passiert nach der Antragsstellung?
Sollten Sie noch keine Rente beziehen (Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung) oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, wird Ihr Fall an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet. Diese prüft, ob Sie rentenberechtigt sind, also die Voraussetzungen für die Grundsicherung erfüllen.
Sofern Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie am Anfang des nächsten Monats die erste Zahlung.
Welche Dokumente sind für die Beantragung der Grundsicherung nötig?
Für die Beantragung brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Ihren Personalausweis
- Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung (beispielsweise Ihr Rentenbescheid oder Nachweise zur Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschen)
- Nachweise über Ihre Ausgaben (beispielsweise Mietvertrag, Heizkosten, Versicherungsbeiträge)
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Lebensversicherung)
- Nachweise über Ihr Einkommen (beispielsweise Rentenbescheide, Kindergeld, Lohnzahlungen, Sozialleistungen)
- Nachweise über das Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin
- ggf. Scheidungsurteil
- ggf. Unterhaltstitel
Wie wird die Höhe der Grundsicherung berechnet?
Zunächst wird berechnet, wie viel Bedarf Sie haben. Grundsätzlich werden dabei Ihre Wohnkosten und die Summe der Regelsätze addiert. Diese Regelsätze sind derzeit aktuell (2024):
- Alleinstehende Erwachsene: 563 Euro
- Erwachsene mit Behinderung, die bei ihren Eltern wohnen: 563 Euro
- Erwachsene Partner: 506 Euro
- Erwachsene in einer stationären Einrichtung: 451 Euro
Liegen Ihre Einkünfte also unter Ihrem Bedarf, wird der Restbetrag durch die Grundsicherung aufgestockt.
Ihre Einkünfte werden berechnet aus Ihrem Einkommen und Vermögen. Wichtig: Auch die Einkünfte und Ersparnisse Ihres Partners/Ihrer Partnerin wird hierbei berücksichtigt – selbst dann, wenn Sie nicht verheiratet sind.
Was genau dabei als Vermögen und Einkommen gezählt wird, hat die Rentenversicherung hier genau aufgeschlüsselt. Kindergeld zählt beispielsweise dazu, Pflegegeld hingegen nicht.
Sie können auch mit diesem Rechner Ihre Grundsicherung berechnen.
Wie viel Grundsicherung bekommt man über welchen Zeitraum?
Mit der Grundsicherung werden Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen aufgestockt, damit Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Außerdem erhalten Sie Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Unter Umständen gibt es Mehrleistungen bei Krankheit, Schwerbehinderung oder wenn Sie beispielsweise umziehen.
Der bewilligte Betrag wird monatlich gleichbleibend am Monatsanfang ausbezahlt. Sie haben jedoch eine Meldepflicht, wenn Ihre Einkünfte sich verändern.
Der Betrag wird rückwirkend ausbezahlt ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Der Antrag wird immer für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Das heißt, Sie beantragen jedes Jahr erneut Grundsicherung.
Kann man die Grundsicherung zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen bekommen?
Sie können folgende Leistungen (aus dem In- und Ausland) weiterhin beziehen, solange Sie insgesamt unter der oben genannten Grenze bleiben:
- Altersrente
- Riesterrente
- Erwerbsminderungsrente
- Witwer- und Witwenrente
- Elterngeld über 300 Euro
- Kindergeld
- Krankengeld
Folgende staatliche Unterstützungen können Sie außerdem problemlos beziehen, da sie nicht als Einkommen angerechnet werden:
- Grundrente
- Unterhaltsansprüche
- Elterngeld bis 300 Euro
- Pflegegeld
- Rentenzahlungen aus freiwilligen Beiträgen (hier gilt ein Freibetrag)
Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Grundrente?
Die Grundsicherung erhalten Sie mit viel weniger Auflagen, jedoch nur nach Beantragung. Der Anspruch auf Grundrente dagegen wird automatisch geprüft vom Finanzamt und der Rentenversicherung. Dafür gibt es dort mehr Voraussetzungen, unter anderem Mindestzeiten an Einzahlungen.
Auch ein Unterschied: Die Grundsicherung ist vom Einkommen und Vermögen abhängig und nur für Bedürftige. Der Zuschuss durch die Grundrente kann unter Umständen auch Menschen ausgezahlt werden, die viel Vermögen, aber kleine Rentenzahlungen haben.
Kosten und Dauer der Antragsstellung für die Grundsicherung
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Amt bei mehreren Wochen liegen. Stellen Sie den Antrag also so früh wie möglich – auch deshalb, weil mit dem 1. Tag des Antragsmonats Ihr Zuschuss ausbezahlt wird.
Die Antragsstellung ist kostenfrei möglich.
An wen kann ich mich wenden bei Fragen zur Grundsicherung?
Für die Grundsicherung ist das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihrer Region zuständig. Sie können sich aber auch von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Eine Terminvereinbarung ist dort online möglich.
Allgemein ist der Kontakt zur Rentenversicherung per Internet, per Telefon oder über die Partnerbüros in vielen deutschen Städten möglich.
Kontakt:
0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon)
www.deutscherentenversicherung.de
info@deutscherentenversicherung.de
Eine Hilfe im Alter
Die Grundsicherung greift Menschen unter die Arme, die im Alter oder bei voller Erwerbsminderung zu wenig Rente beziehen. Ihre Einkünfte werden durch die Grundsicherung aufgestockt, damit sie genug Geld zum Leben haben.
Für die Grundsicherung muss ein Antrag gestellt werden. Dabei werden die Einkünfte und das Vermögen der antragsstellenden Person sowie deren Partner/Partnerin geprüft. Fällt man unter die Bedarfsgrenze, gilt man als bedürftig und erhält die Grundsicherung.
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, wird also vom Sozialamt verwaltet.
Häufig gestellte Fragen
Muss die Grundsicherung versteuert werden?
Die Grundsicherung selbst fällt unter das Sozialhilfegesetz und muss dadurch nicht versteuert werden. Ihr Einkommen dagegen zu einem gewissen Anteil schon. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Was, wenn mein Antrag nicht bewilligt wird?
Dann können Sie beim Sozialamt einen Wiederspruch einlegen. Dafür besteht eine Frist von einem Monat.