Egal, ob Mieter oder Eigentümer – wer in Deutschland mit wenig Einkommen auskommen muss, hat gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld. Dieses hilft Ihnen, die Kosten für Ihr Zuhause zu bestreiten. Welche Voraussetzungen Sie für diese Hilfe erfüllen müssen, wie hoch sie ausfallen kann und was beim Antrag auf Wohngeld zu beachten ist, lesen Sie hier.

Wohngeld: Ihre Hilfe zum Unterhalt
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung. Sie ist für Menschen mit geringem Einkommen gedacht, die Hilfe bei ihren Mietzahlungen oder (bei Eigentümern) dem Wohnungsunterhalt benötigen, sofern sie ihre Immobilie selbst bewohnen.
Eigentümer erhalten dabei Zuschüsse für die Zinsen sowie für die Kosten für die Bewirtschaftung ihres Wohnraums (beispielsweise Instandhaltungskosten, Betriebskosten und Verwaltungskosten).
Für Mieter gibt es Unterstützung zur Bruttokaltmiete. Das heißt, Warmwasser wird nicht bezuschusst, Stromkosten ebenso wenig. Die Heizkosten werden jedoch seit Januar 2023 auch berücksichtigt.
Diese Personen können Wohlgeld beantragen
Wohngeld ist für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die über dem Existenzminimum leben, allerdings mit geringem Einkommen auskommen müssen.
Welche Wohnarten sind möglich, wenn ich Wohngeld beantragen möchte? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Miete: Sie leben zur Miete in einem Haus, einer Wohnung oder einem Zimmer.
- Untermiete: Sie haben einen Untermietvertrag für ein Haus, eine Wohnung oder ein Zimmer.
- Eigentum: Sie besitzen Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst.
Beziehen Sie Bürgergeld, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld, da in dem Bürgergeld die Wohnkosten schon mit inbegriffen sind.
Wohngeld für Studenten: Studenten können diese Beihilfe nicht erhalten, wenn Sie schon eine dieser beiden Hilfen bekommen:
Wohngeld für Rentner: Wenn Sie Rente beziehen, können Sie auch Wohngeld beantragen. Rentner sind sogar die Personen, die öfter vom Wohngeld profitieren.
Wenn Sie diese Sozialleistungen beziehen, können Sie trotzdem Wohngeld bekommen:
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Bildungs- und Teilhabeleistungen (wie etwa die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt)
Voraussetzungen für die Beantragung von Wohngeld
Mit diesem Simulator können Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen:
Diese Punkte sind grundsätzlich zu beachten, wenn Sie Wohlgeld beantragen wollen:
- Sie fallen unter die festgelegte Einkommensgrenze Ihres Wohnortes
- Sie haben keinen Wohnraum mit einer Größe weit über Ihrem Bedarf. Dieser Bedarf ist je nach Haushaltsgröße sehr variabel, informieren Sie sich hierzu individuell bei Ihrer Wohngeldbehörde.
- Sie beziehen keine Transferleistungen (beispielsweise Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), bei denen die Kosten für Wohnen bereits miteingerechnet werden.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommenssituation Anspruch auf Sozialwohnungen haben, könnte ein Wohnberechtigungsschein eine zusätzliche Möglichkeit sein.
Wohngeld beantragen: So geht’s Schritt für Schritt
👉 1. Formular beziehen
Das Formular für den Antrag für Wohngeld erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde, oft auch online auf ihrer Webseite. Die Wohngeldbehörde befindet sich innerhalb der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
👉 2. Nachweise sammeln
Sie benötigen Kopien (wichtig!) von folgenden Nachweisen, die Sie dem Antrag beilegen müssen:
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Unterhaltszahlungen, sonstige Einkünfte)
- Verdienstbescheinigung für Wohngeld: Das Formular dafür konnen Sie auf der Webseite Ihres Wohnortes oder Ihres Bundeslandes finden. Geben Sie einfach „Verdienstbescheinigung [Ihr Bundesland]“ in Ihre Suchmaschine ein.
- Nachweise zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für die Eigentumsimmobilie (Mietvertrag, Tilgungsvertrag, Rechnungen etc.). Die Mietbescheinigung für Wohngeld finden Sie genauso auf der Webseite Ihres Bundeslands.
👉 3. Antrag abschicken
Bei einigen Wohngeldbehörden geht das bereits online, ansonsten füllen Sie den Antrag manuell aus und senden Sie ihn mit den Nachweisen an die zuständige Behörde.
Wird Ihr Antrag bewilligt, ist er für 12 Monate gültig. Falls Sie eine Verlängerung wollen, sollten Sie diese zwei Monate vor Ablauf mit dem Weiterbewilligungsantrag auf Wohngeld Formular beantragen (auch Weiterleistungsantrag). Das finden Sie auf der Webseite Ihres Bundeslandes.
Höhe des Wohngelds: so viel bekommen Sie
Die Höhe des Wohngeldes kann unterschiedlich ausfallen. Seit dem 1. Januar 2025 wurde der Betrag um etwa 15 Prozent erhöht, also bekommt man jetzt rund 30 Euro mehr im Monat. Der Gesamtbetrag ist von Fall zu Fall anders, da es keine fest vorgeschriebenen Beträge gibt.
Wichtig hierfür:
Je nachdem, wo Sie leben, befinden Sie sich in einer anderen Wohngeldstufe. Das ist der Höchstbetrag, der bezuschusst werden kann. Die Höhe des Wohngelds hängt von drei Dingen ab:
- Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt sind bezüglich des Einkommens zu beachten?
- Wie hoch ist Ihr wohngeldrechtliches Gesamteinkommen? (Das heißt, es ist rechtlich geregelt, welches Einkommen für die Berechnung herangezogen wird.)
- Wie hoch ist Ihre zuschussfähige Miete beziehungsweise bei Eigentümern die Belastung?
Sie können online Wohngeldtabellen abrufen, die aufschlüsseln, wie viel Wohngeld Haushalten verschiedener Größen grundsätzlich zusteht. Die aktuellen Wohngeldtabellen für die verschidenen Mietstufen für 2025 finden Sie hier.
👉 Jetzt Ihr Wohngeld berechnen mit dem Wohngeld Rechner
Mit diesem Rechner können Sie die Höhe Ihres Wohngelds ungefähr bestimmen. Er ist nicht verbindlich, da Ihre zuständige Wohngeldbehörde die Berechnung genau durchführen muss. Sie können aber Ihre Daten für eine erste Orientierung eingeben, um zu sehen, ob und in welcher Höhe etwa Sie anspruchsberechtigt sein könnten.
Das sind die Auszahlungstermine für das Wohngeld 2025:
- Januar: 30.12.2024
- Februar: 31.01.2025
- März: 28.02.2025
- April: 31.03.2025
- Mai: 30.04.2025
- Juni: 30.05.2025
- Juli: 30.06.2025
- August: 31.07.2025
- September: 29.08.2025
- October: 30.09.2025
- November: 31.10.2025
- Dezember: 28.11.2025
Es gibt für jeden Wohnort eine Wohngeldbehörde, die für Ihre Region zuständig ist. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde, wie die Zuständigkeit in Ihrem Fall geregelt ist.
Bei dieser Wohngeldgeldbehörde können Sie sich auch ausführlich beraten lassen – ein Angebot, das Sie vorab nutzen sollten, um Ihre Rechte zu kennen.
Das Wichtigste zum Wohngeld in Kürze
Wohngeld unterstützt Menschen, die sich selbst versorgen, aber geringes Einkommen haben. Sowohl Mieter als auch Untermieter und Eigentümer können Zuschüsse für ihre Wohnaufwendungen bekommen.
Abhängig ist die Höhe des Wohngelds von der Haushaltsgröße, der Einkommensgrenze Ihres Wohnortes und der Höhe der Aufwendungen. Jede Stadt und Gemeinde hat eine eigene Wohngeldbehörde, die die Grenzen individuell festlegt. Bei Fragen können Sie sich hier umfassend beraten lassen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich nach Bewilligung meines Antrages eine Erhöhung fordern?
Dies ist in manchen Fällen möglich:
- Wenn die Anzahl der Personen im Haushalt steigt.
- Ihr Einkommen um mindestens 15 Prozent vermindert wird.
- Ihre Miete um mindestens 15 Prozent erhöht wird.
Muss ich steuern auf das Wohngeld zahlen?
Nein, das Wohngeld ist steuerfrei.
Was, wenn mein Wohngeldantrag nicht bewilligt wird?
Sie haben einen Monat Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Diesen müssen Sie bei der gleichen Behörde einreichen wie Ihr ursprünglicher Antrag.
Wie steht es mit dem Wohngeld bei Studenten?
Das Wohngeld bei Studenten ist nicht möglich, wenn sie schon BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen. Wenn Sie aufgrund zu eines hohen Einkommens kein BAföG bekommen, haben Sie auch kein Recht auf Wohngeld. Wohngeld als Student ist nur möglich, wenn Ihr Antrag auf BAföG aus einem anderen Grund abgelehnt wurde.